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Wann ist ein Fonds nachhaltig? Neue Regeln der Aufsichtsbehörden

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Fidelity - Fidelity International

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Eine Geldanlage, die grün scheint, aber nicht grün ist: Die Sorge vor „Greenwashing“ wird von vielen Anlegern und ihren Beratern als eine der größten Herausforderungen gesehen. Wer Wert auf nachhaltige Geldanlage legt, will auch sicher sein, eine solche zu erhalten.

Investmentfonds gehören zu den am strengsten regulierten und beaufsichtigten Anlageformen — Aufsichtsbehörden entwickeln daher Nachhaltigkeitsanforderungen ständig weiter. Am Ende steht mehr Sicherheit für Anleger.

In Gesprächen mit Anlegern, die ihr Geld nachhaltig anlegen wollen, kommen häufig auch Zweifel zur Sprache: Ist ein Investment wirklich nachhaltig oder „grün“ — oder gibt es nur vor, in diesem Sinne verantwortlich zu investieren? Da gerade in Bezug auf den Klimawandel nachhaltige Geldanlage in jüngster Vergangenheit auch von Privatanlegern verstärkt nachgefragt wird, geraten die Anbieter von Finanzanlagen — auch von Investmentfonds — unter Druck, solche Produktlösungen vermehrt anzubieten. Im ein oder anderen Fall werden dadurch Zweifel laut, ob möglicherweise Greenwashing vorliegt, um die Nachfrage vordergründig zu befriedigen.

Kategorie „ESG“ wird bei Fonds streng reguliert

Investmentfonds und ihr Vertrieb sind durchgängig reguliert. Auch in Bezug auf die Nachhaltigkeit folgt die Regulierung einem Fahrplan. Im Zuge dessen wird ein „nachhaltiges“, „ESG-konformes“ oder „grünes“ Fondsinvestment immer weiter von verschiedenen Seiten regulatorisch konkretisiert — mit Blick auf die künftigen Anforderungen an die Beratung und die Anforderungen an die Produkte und somit an die Investmentgesellschaften.

Nachhaltigkeit in der Beratung

Im Sommer wurde durch die Delegierte Verordnung (DelVO) der EU-Kommission der Nachhaltigkeitsbegriff in der Beratung etwas genauer definiert. Denn sie regelt als Ergänzung zu MiFID II die verpflichtende Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegern. Sie wurde im August 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und wird im August 2022 in Kraft treten. Anleger sollen ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in Bezug auf mindestens eine von drei Größen festlegen können:

1. Berücksichtigung nachteiliger Wirkungen (PAI)

Anleger können und sollen definieren, inwieweit Unternehmen bei der nachhaltigen Anlage berücksichtigt werden sollen, die daran arbeiten, die nachteiligen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit (Principle Adverse Impacts) auf Nachhaltigkeitsziele zu berücksichtigen.

2. Positiver Beitrag zu ökologischen oder sozialen Zielen

Nach Artikel 2, Nr. 17 der Offenlegungs-Verordnung sollen vor allem Investitionen als nachhaltig gelten, die dazu beitragen, Umwelt- oder soziale Ziele zu erreichen und dabei Governance-Verstöße vermeiden. Anleger sollen von einem Anlageprodukt auch einen gewissen Anteil solcher Investitionswirkungen erwarten können, wenn es als nachhaltig deklariert ist.

3. Positiver Beitrag zur Taxonomie

Hier soll der Kunde einen Mindestanteil an wirtschaftlichen Aktivitäten auf Fonds- bzw. Portfolioebene festlegen, der Taxonomie-konform ist. Die große Herausforderung für die Beratung ist dabei, die Erwartungen der Kunden zu moderieren:
 

  • Aktuell werden von der Taxonomie-Verordnung noch gar nicht viele Geschäftstätigkeiten von Unternehmen erfasst: Nämlich nur solche, die (1) sich auf die Begrenzung des Klimawandels und (2) der Anpassung an dessen Folgen beziehen. Die vier weiteren Themenfelder zu „E“ sind von der Taxonomie noch nicht abschließend behandelt, geschweige denn „S“ und „G“: (3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, (4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling, (5) Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung, (6) Schutz gesunder Ökosysteme und Biodiversität.
  • Zudem sind Unternehmen erst ab 2022 verpflichtet darüber zu berichten. Das heißt erst ab 2023 sind umfassende Daten für EU-Unternehmen verfügbar. Somit lässt sich die Taxonomie-Konformität bis zu diesem Zeitpunkt nur schwierig messen.

Nachhaltigkeit von Fondsprodukten

Für die Produktanbieter gibt es auch Vorgaben — regulatorisch verpflichtende (SFDR / Offenlegungsverordnung) und orientierende wie das „Verbändekonzept“. Während die Vertriebe planen, wie genau sie die Nachhaltigkeitspräferenz im Beratungsprozess abfragen, analysieren und entscheiden Produktanbieter, welche Nachhaltigkeits-Charakteristika und -faktoren ihre Nachhaltigkeitsfonds haben. Denn am Ende müssen die Präferenzen des Kunden zu den Merkmalen des jeweiligen Fonds passen, damit das Produkt dem Kunden als Lösung angeboten werden kann. Die dazu notwendigen Produktinformationen werden in den vorvertraglichen Informationen sowie über entsprechende Datenfelder von Datenprovidern (insbesondere WM Daten) zur Verfügung gestellt.

Neben den europäischen Vorgaben wird es gegebenenfalls zusätzlich eine BaFin Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen geben, die derzeit noch in Abstimmung ist und nur für in Deutschland aufgelegte Investmentfonds gilt. D.h. sie gilt z.B. nicht für die Fidelity Funds Fondspalette, die in Luxembourg bzw. in Irland aufgelegt sind. 

Die BaFin beschreibt in der Konsultation 13/2021 zur „Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen“ ihre Zielsetzungen.
Alle Informationen und Stellungnahmen  

Die Richtlinie soll zwei Arten von Fonds betreffen:

  • Die, die einen Nachhaltigkeitsbezug im Namen haben — zum Beispiel „nachhaltig“, „sustainable“ oder „green“ 
  • Und solche, die sich als schwerpunktmäßig nachhaltig positionieren (die explizit als nachhaltig vertrieben werden)

An diese Fonds sollen dann erhöhte Anforderungen gestellt werden:

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1. Nachhaltig aufgrund der Investition in nachhaltige Vermögensgegenstände

Die Fonds müssen zu mindestens 75% in nachhaltige Vermögensgegenstände investieren.

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2. Nachhaltig aufgrund einer nachhaltigen Investmentstrategie

Wie etwa Best-in-Class.

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3. Nachhaltig durch Nachbildung eines nachhaltigen Indexes

So können auch passive Produkte als nachhaltig gelten.

Fazit

Nachhaltige Geldanlage und nachhaltige Beratung bedeuten Neuland für Anleger. Dabei ist es nur natürlich, dass wir im Prozess der Taxonomie- und allgemeinen Regulierungsentwicklung immer wieder Anpassungen sehen werden, die auch die Definition des Nachhaltigkeitsbegriffs selbst betreffen. Berater als sachverständige Partner ihrer Anlagekunden müssen diese Entwicklung aufmerksam verfolgen (Immer aktuell informiert? Der Vertriebspartner-Newsletter von Fidelity hilft dabei). Andererseits können Anleger in jedem Fall sicher sein: Mit Fonds, die heute und in Zukunft als nachhaltig bezeichnet werden, nutzen sie ein hoch reguliertes Anlageprodukt, das unter der Aufsicht der Behörden steht.

Wichtige Informationen

Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketing-Information. Fidelity veröffentlicht ausschließlich produktbezogene Informationen und erteilt keine Anlageempfehlungen. Alle geäußerten Meinungen sind, falls keine anderen Quellen genannt werden, die von Fidelity International. Eine Anlageentscheidung sollte in jedem Fall auf Grundlage der wesentlichen Anlegerinformationen und des veröffentlichten Verkaufsprospektes, des letzten Geschäftsberichtes und — sofern nachfolgend veröffentlicht — des jüngsten Halbjahresberichtes getroffen werden. Diese Unterlagen sind die allein verbindliche Grundlage des Kaufes, welche auf dieser Webseite erhältlich oder bei den hier genannten Postadressen erhältlich sind. Professionelle Anleger und Vertriebspartner: FIL Investment Services GmbH, Postfach 20 02 37, 60606 Frankfurt am Main. Anleger im Bereich Betriebliche Vorsorge: FIL Finance Services GmbH, Postfach 200237, 60606 Frankfurt/Main. Im Text genannte Unternehmen dienen nur der Illustration und sind nicht als Kaufs- oder Verkaufsempfehlung zu verstehen. Fidelity, Fidelity International, das Fidelity International Logo und das F-Symbol sind Markenzeichen von FIL Limited. Sollten Sie in Zukunft keine weiteren Marketingunterlagen von uns erhalten wollen, bitten wir Sie um Ihre schriftliche Mitteilung an den Herausgeber dieser Unterlage.

Herausgeber für professionelle Anleger und Vertriebspartner: FIL Investment Services GmbH, Kastanienhöhe 1, 61476 Kronberg im Taunus; Herausgeber für institutionelle Anleger: FIL (Luxembourg) S.A., 2a, rue Albert Borschette BP 2174 L-1021 Luxembourg. Zweigniederlassung Deutschland: FIL (Luxembourg) S.A. - Germany Branch, Kastanienhöhe 1, 61476 Kronberg im Taunus; für den Bereich Betriebliche Vorsorge: FIL Finance Services GmbH, Kastanienhöhe 1, 61476 Kronberg im Taunus.

Stand, soweit nicht anders angegeben: November 2021. MK13422