Viele Fachbegriffe beschäftigen uns in der aktuellen Zeit: Inflation, Stagnation, Stagflation, Rezession… Was bedeuten sie eigentlich? Und präzisieren sie wirklich, in welches wirtschaftliche Szenario wir womöglich hineinlaufen und was uns erwartet?
Ökonomen sprechen von einer Stagflation, wenn zwei Dinge zusammenkommen:
1. Stagnation: Also ein signifikant verlangsamtes Wirtschaftswachstum von Null oder nahe Null.
2. Inflation: Ein Preisanstieg oder eine Geldentwertung gegenüber dem Vorjahr – über dem Stabilitätsziel von 2 %.
Dass eine Inflation da ist, kann jeder spüren, der im Supermarkt einkauft, sein Auto tankt oder auf seine Energierechnung schaut. Zwar sind wir noch meilenweit entfernt von einer Hyperinflation wie in den 1920er-Jahren, aber doch deutlich über dem Stabilitätsziel unserer Währungshüter von 2 %. Im Mai 2022 hatte die Inflation in Deutschland nach den beiden Weltkriegen mit einem Wert von 7,9 % ihren bisherigen Höhepunkt erreicht.
Quelle: Statistisches Bundesamt Juli 2022
Eine ähnliche Ausgangslage – steigende Inflationsraten, ein Krieg, hohe Ölpreise und die schwelende Gefahr einer Stagflation – gab es in den 1970er Jahren. Damals stürzte eine Lohn-Preis-Spirale und permanentes Ansteigen der Energiepreise die deutsche Wirtschaft in die Rezession.
Quelle: Statistisches Bundesamt Januar 2021
Üblicherweise entsteht Inflation als Folge eines Wirtschaftsbooms. Wenn die Nachfrage an Waren und Dienstleistungen das Angebot übersteigt, klettern die Preise. In wirtschaftlichen Schwächephasen passiert das Gegenteil: Die Konsumlust schwindet, es ist weniger Geld im Umlauf, und die Preise sinken.
Eine Stagflation widerspricht dieser Logik. Sie entsteht daher auch nicht wegen veränderter Nachfrage, sondern auf der Angebotsseite. Genau das erleben wir gerade in doppeltem Ausmaß: Zunächst hat die Pandemie Produktions- und Lieferketten beschädigt. Und nun schrumpft durch den Krieg und die Sanktionen das Angebot an Öl, Gas, Kohle und landwirtschaftlichen Gütern, so dass die Preise stark steigen.
Es droht eine Abwärtsspirale aus schrumpfender Nachfrage, rückläufiger Produktion, steigender Arbeitslosigkeit, einer Kreditklemme bei Unternehmen und vielem mehr. Für Notenbanken ist so ein Szenario schwer in den Griff zu bekommen, denn was immer sie in dieser Situation tun, kann sich als geldpolitischer Irrtum erweisen.
Entwickelt sich eine Wachstumsschwäche zu einer schrumpfenden Wirtschaftsleistung, spricht man von Rezession. Diese wirtschaftliche Zuspitzung droht uns, sollte sich das Angebot in den kommenden Wochen noch weiter verknappen. Zum Beispiel, wenn die Staatengemeinschaft noch weitreichendere Sanktionen beschließt und kein Öl, Gas und Kohle mehr aus Russland kauft oder erhält. In Kombination mit einer hohen Inflation wäre dies eine Steigerung der Stagflation, auch historisch noch ohne Vorbild. Selbst ein Name dafür existiert bisher noch nicht.
Für Spekulanten machen die Auf und Abs an den Kapitalmärkten den Reiz aus. Spannen zwischen niedrigeren Einstiegskursen und gestiegenen Verkaufskursen werden genutzt, um Gewinne zu realisieren. Doch sicherheitsbewusstere Anleger werden durch solche Auf- und Abwärtsbewegungen, eher verunsichert.
Wenn es an den Märkten turbulent wird, ist es schwer, einen kühlen Kopf zu bewahren. Ängste kommen auf. Dabei hilft es, sich bewusst zu machen, dass das Auf und Ab ganz in der Natur der Börse liegt. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Auch wenn die Kurseinbrüche noch so groß waren, erholten sich die Wertpapierpreise stets wieder.
Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind keine Indikatoren für zukünftige Erträge.
Quelle: Datastream, Betrachtungszeitraum: 31.07.1971 - 30.06.2022, Zeitraum der angegebenen Kursrückgänge: 28.02.1973 - 30.09.1974 und 31.10.2007 - 27.02.2009. Basis: monatliche Daten, Kursindex in USD.
Wer die natürlichen Schwankungen an den Märkten nutzen möchte, ohne jedoch stets die aktuellen Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt verfolgen zu müssen, kann sich für den Kapitalaufbau mit regelmäßigen Sparraten entscheiden – wie in Ihrer betrieblichen Altersversorgung oder Ihrem Zeitwertkonto. Von den regelmäßigen Sparraten werden monatlich, je nach Fondspreis, mal mehr und mal weniger Anteile gekauft. Sinkt der Preis, steigt die Zahl der gekauften Anteile – und umgekehrt. Der Sparer kommt so in den Genuss des Durchschnittskosteneffektes oder Cost-Average-Effektes. Weil bei niedrigen Kursen vom gleichen Geld mehr Fondsanteile gekauft werden, ergibt das langfristig einen günstigeren durchschnittlichen Kaufpreis.
Das ist wie beim Gemüsehändler, der auf dem Großmarkt immer für je 2,50 € Paprika kauft. Je nach Jahreszeit kosten die Paprika mal mehr, mal weniger. Doch das interessiert den Händler nicht. Wenn die Paprika im Herbst Hochsaison haben, kauft er automatisch größere Mengen. Das Gegenteil im Frühling, wenn die Paprika teuer sind. Damit hat er seine Paprika zu einem Durchschnittspreis von 0,96 € gekauft und war damit in den drei Jahreszeiten Frühling, Sommer und Winter günstiger als zum Einzelkauf. Verglichen mit dem linearen Durchschnittswert der Paprikapreise von 1,25 € hat er deutlich besser abgeschnitten. Alternativ hätte der Händler stets die gleiche Menge kaufen können. Doch die andere Methode ist vorteilhafter. In beiden Fällen hat er Paprika im Wert von 10 € gekauft. Aber bei gleichbleibenden Beträgen hat er um einiges mehr erstanden.
Hätten Sie vor 25 Jahren begonnen, monatlich 100 € in einen Mischfonds (Euro) zu investieren, wären aus Ihren eingezahlten 30.000 € mit Wiederanlage der Erträge mittlerweile 41.041 € geworden. Das entspricht einer Rendite von 2,4 % pro Jahr. Bei dieser Berechnung wurden alle möglichen Fondskosten berücksichtigt. Jedoch werden Ausgabeaufschläge für Ihre Fondsanlagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und dem Zeitwertkonto nicht veranschlagt – ein Vorteil für Sie, der die Wertentwicklung in Ihrem Fall noch höher hätte ausfallen lassen.
BVI, 30.06.1997 - 30.06.2022, Stand 30.6.2022.
Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind keine Indikatoren für zukünftige Erträge. Der Wert der Anteile kann schwanken und wird nicht garantiert.
Unter „Bruttosparen“ versteht man das Sparen direkt aus dem Bruttogehalt. Sei es für eine betriebliche Altersversorgung oder ein Zeitwertkonto. Diese Sparbeiträge fallen dabei in der Gehaltsabrechnung oft gar nicht so sehr ins Gewicht – dank der nachgelagerten Versteuerung. In der Zwischenzeit können sie jedoch bereits Rendite erwirtschaften, und zwar in voller Höhe.
Der Vorteil des Bruttosparens ist, dass die Sparbeiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden und entsprechend das Einkommen verringern. Dadurch fallen weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Diese werden erst bei einer Auszahlung fällig – zu den dann gültigen Sätzen. In der Rentenphase können diese ggf. deutlich geringer sein als während des aktiven Arbeitslebens.
Aufgrund der nachgelagerten Besteuerung fällt der Sparbeitrag in der Gehaltsabrechnung oft gar nicht so ins Gewicht, wie nachfolgendes Beispiel zeigt: Anna spart monatlich 100 € aus dem Bruttogehalt. Diese 100 € werden am Kapitalmarkt angelegt und können für Anna arbeiten und Rendite erwirtschaften. Annas Nettogehalt reduziert sich jedoch nur um 55 €.
Das Beispiel dient zur Illustration. Es beruht auf den aktuell geltenden steuerlichen Vorschriften und bezieht sich ausschließlich auf in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger. Mangels Kenntnis Ihrer individuellen steuerlichen Verhältnisse konnten wir auf Besonderheiten, die in Einzelfällen zu beachten sind, nicht eingehen. Hierzu – wie auch bei weiteren Fragen zur steuerlichen Auswirkung Ihrer Anlage – wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an Ihr Wohnsitzfinanzamt. Fidelity selbst kann keine Steuerberatung leisten.
Sparbeiträge aus dem Bruttogehalt reduzieren die Beiträge in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. So schön dieser Spareffekt aus heutiger Sicht ist, sollte man jedoch im Hinterkopf haben, dass deren spätere Leistungen ggf. entsprechend niedriger ausfallen können. Im Falle einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung kann eine Minderung des Arbeitsentgeltes zu einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung führen, wenn die Bemessungsgrenzen unterschritten werden. Weiterhin sollte die nachgelagerte Versteuerung der Kapitalerträge bei einer Auszahlung berücksichtigt werden.
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Stand: September 2022. MK14090