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Q&A Altersvorsorgedepot

Allgemeine Informationen

Die gesetzliche Rente allein reicht häufig nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Eine private Altersvorsorge kann die gesetzliche Rente sinnvoll ergänzen. Je früher Sie mit dem Sparen beginnen, desto länger kann Ihr Geld Erträge erwirtschaften. Der Zinseszinseffekt entfaltet seine volle Wirkung. So können oft schon kleine regelmäßige Beträge einen echten Unterschied bis zum Rentenalter machen.

Die neuen Altersvorsorgelösungen verbinden staatliche Förderung mit den langfristigen Ertragschancen der Kapitalmärkte. Dadurch bestehen langfristig höhere Renditechancen als bei klassischen Vorsorgeprodukten mit umfassenden Garantien. Die Altersvorsorge wird einfacher, flexibler und kostengünstiger als bisher. Gleichzeitig profitieren Förderberechtigte von staatlicher Unterstützung. Wer früh beginnt, gibt seinem Kapital mehr Zeit, langfristige Ertragschancen zu nutzen.

Die neuen staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die neue private Altersvorsorge nutzen und ein entsprechendes Depot eröffnen.

Die neue private Altersvorsorge ermöglicht Investitionen am Kapitalmarkt, beispielsweise über Fonds oder ETFs. Solche Anlagen unterliegen Kursschwankungen. Der Wert Ihrer Geldanlage kann steigen, aber auch fallen. Ein langfristiger Anlagezeitraum und eine breite Streuung können Risiken grundsätzlich reduzieren, Verluste jedoch nicht ausschließen. Gleichzeitig bieten kapitalmarktorientierte Anlagen langfristig auch höhere Renditechancen als klassische Garantieprodukte. Die Rentenlücke kann so effektiver geschlossen werden.

Mit der neuen privaten Altersvorsorge investieren Sie überwiegend in Kapitalmarktanlagen wie ETFs und Fonds, die keine klassischen Beitragsgarantien vorsehen. Deshalb können Wertschwankungen auftreten und der Wert Ihrer Anlage kann zwischenzeitlich auch sinken.

Gleichzeitig wird das Vermögen breit gestreut am Kapitalmarkt angelegt. Ein langer Anlagehorizont und eine breite Diversifikation können das Risiko von Verlusten grundsätzlich reduzieren, aber nie vollständig ausschließen. Der Verzicht auf Garantien ermöglicht einen höheren Aktienanteil und damit langfristig bessere Renditechancen als klassische Garantieprodukte. Ziel ist es, die private Altersvorsorge attraktiver zu machen und den Vermögensaufbau für das Alter besser zu unterstützen.

Kurz gesagt: Ihr Geld ist nicht vor Kursschwankungen geschützt. Durch die langfristige und breit gestreute Anlage bestehen jedoch bessere Chancen auf einen nachhaltigen Vermögensaufbau als bei vielen Produkten mit umfassenden Garantien.

Ja. Die neue Altersvorsorgereform ist besonders für Geringverdiener vorteilhaft. Eine Förderung gibt es bereits ab einer monatlichen Sparplanrate von 10 Euro - insgesamt also schon ab einer Eigenleistung von 120 Euro pro Jahr. Kleinere Eigenbeiträge bis 360 Euro pro Jahr werden mit 50 Cent pro eingezahltem Euro sogar besonders hoch gefördert. Eine Steuererklärung ist nicht zwingend erforderlich.

Grundsätzlich kann das Vermögen aus einem Altersvorsorgevertrag vererbt werden. Was mit dem angesparten Kapital geschieht, hängt jedoch davon ab, wer die Leistungen erhält.

Wird das Vermögen auf einen förderberechtigten Ehepartner oder eine förderberechtigte Ehepartnerin mit eigenem zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen, können die staatliche Förderung und die steuerlichen Vorteile in der Regel erhalten bleiben.

Erfolgt die Auszahlung direkt an Kinder oder andere Erben, wird das Vermögen grundsätzlich aus dem staatlichen Fördersystem herausgelöst. In diesem Fall sind erhaltene Zulagen und steuerliche Förderungen nach den gesetzlichen Vorgaben zurückzuführen.

Staatliche Förderung

Der Kreis der Förderberechtigten ist breit gefasst. Grundsätzlich können unter anderem folgende Personen förderberechtigt sein:

  • sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Beamtinnen und Beamte
  • Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
  • Landwirtinnen und Landwirte
  • Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK)
  • Beziehende von Krankengeld oder Arbeitslosengeld
  • Pflegepersonen
  • Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst
  • Gewerbetreibende (§ 15 EstG)
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler (§ 18 Abs. 1 Nr. 1-3 EstG)
  • Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen


Nicht förderberechtigt sind in der Regel freiwillig Rentenversicherte ohne weitere Fördervoraussetzungen sowie von der Rentenversicherungspflicht befreite Minijobberinnen und Minijobber. Wer bereits eine Vollrente bezieht, ist grundsätzlich nicht mehr förderberechtigt.

Ja. Die staatliche Förderung gilt zukünftig auch für Selbstständige und Freiberufler/innen. In der Regel ist die einzige Voraussetzung, dass Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt werden und eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird. Auch Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sollen förderberechtigt sein.

Die Höhe der staatlichen Förderung hängt davon ab, wie viel Sie selbst einzahlen, wie alt Sie sind und ob Sie Kinder haben.

  • Grundzulage: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag erhalten Sie 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro. Für weitere Einzahlungen von 361 Euro bis 1.800 Euro erhalten Sie 25 Cent Förderung je Euro. Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr.
  • Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie zusätzlich 1 Euro Förderung je eingezahltem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro. Die Kinderzulage beträgt damit maximal 300 Euro pro Kind und Jahr.
  • Berufseinsteigerbonus: Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, erhält zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro.


Beispiel: Zahlen Sie 1.800 Euro im Jahr ein, erhalten Sie die maximale Grundzulage von 540 Euro. Mit Kindern oder in jungen Jahren kann die Förderung durch die Kinderzulage bzw. den Berufseinsteigerbonus zusätzlich steigen.

Junge Menschen können vom Berufseinsteigerbonus profitieren. Wer vor dem 25. Geburtstag einen geförderten Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig 200 € zusätzliche staatliche Förderung. Über einen langfristigen Anlagezeitraum und angesichts des Zinseszinses kann sich aus dem Bonus ein wertvoller Beitrag zur späteren Altersvorsorge entwickeln.

Familien können von einer Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind profitieren. Für jeden selbst eingezahlten Euro erhalten Sie zusätzlich einen Euro Kinderzulage, bis die maximale Fördergrenze von 300 Euro pro Kind erreicht ist. Um die Kinderzulage vollständig auszuschöpfen, genügt also ein jährlicher Eigenbeitrag von 300 Euro. Die Kinderzulage kann je Kind nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden.

Produktvarianten

Die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge sieht verschiedene Produktarten vor. So können Sparerinnen und Sparer künftig zwischen stärker renditeorientierten Lösungen und Produkten mit Garantien wählen.

Folgende Produktkategorien wird Fidelity anbieten:

  • Standarddepot: Ein einfaches, standardisiertes Altersvorsorgedepot mit vorgegebenen Anlagelösungen und begrenzten Kosten.
  • Altersvorsorgedepot: Ein flexibleres Depot mit breiterer Auswahl zulässiger Kapitalmarktanlagen wie ETFs, Fonds oder Anleihen.

Sowohl das Standarddepot als auch das Altersvorsorgedepot ermöglichen eine staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Kapitalmarktanlagen. Beide Produktarten verzichten auf eine Beitragsgarantie. So können Wertschwankungen und Verluste zwar nicht ausgeschlossen werden, langfristig bieten sie dadurch aber höhere Renditechancen als klassische Garantieprodukte.

Der wichtigste Unterschied liegt in der Anlagestrategie und den Kosten:

  • Standarddepot: Die Geldanlage erfolgt in zwei gesetzlich vorgegebenen Fondsvarianten. Die Anlagestruktur wird vor dem Renteneintritt automatisch angepasst. Außerdem gilt eine gesetzliche Kostenobergrenze von 1,0 % Effektivkosten pro Jahr.
  • Altersvorsorgedepot: Hier kann das Vorsorgevermögen in eine größere Auswahl zulässiger Kapitalmarktanlagen investiert werden, beispielsweise Fonds, ETFs oder Anleihen. Für diese Produktkategorie gibt es keine gesetzliche Kostenobergrenze.


Bei Fidelity wird das Altersvorsorgedepot im Rahmen einer Vermögensverwaltung professionell gesteuert. Dabei können Fonds oder ETFs angepasst werden, um auf Marktveränderungen zu reagieren und die gewählte Anlagestrategie zielgerichtet umzusetzen.

Im Standard- und Altersvorsorgedepot sind ausschließlich gesetzlich definierte und regulierte Anlageinstrumente für Privatanlegerinnen und Privatanleger zulässig. Dazu zählen insbesondere:

  • OGAW-Fonds und ETFs
  • Offene Publikums-AIFs
  • ELTIFs (jeweils mit PRIIPs-KID)
  • Bestimmte auf Euro-Währung lautende Staats- und staatsnahen Anleihen


Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Anlage die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und maximal der Risikoklasse 5 zugeordnet ist. Anlagen der Risikoklassen 6 und 7 sind nicht zulässig. Ausgeschlossen ist außerdem die Anlage in Einzelaktien, Kryptowährungen, gehebelte Finanzinstrumente und Zertifikate.

Sie können maximal zwei förderfähige Verträge im Rahmen der neuen privaten Altersvorsorge abschließen.

Die Frühstart-Rente ist ein staatlich finanziertes Vorsorgeprogramm für Kinder und Jugendliche. Ziel ist es, frühzeitig Kapital für die Altersvorsorge aufzubauen. Dafür zahlt der Staat für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren monatlich 10 Euro auf ein kapitalgedecktes Vorsorgekonto ein.

Zum Start ab 01.01.2027 soll die Förderung rückwirkend ab 01.01.2026 zunächst nur für Kinder des Jahrgangs 2020 gelten. Anschließend wird jeweils der Jahrgang förderberechtigt, der sechs Jahre alt wird. Für die Jahrgänge 2019 und älter ist derzeit keine rückwirkende Förderung vorgesehen.

Die Frühstart-Rente ist eng mit der neuen privaten Altersvorsorge verknüpft. Das angesparte Vermögen soll später nahtlos in die staatlich geförderte private Altersvorsorge überführt werden können. Die staatlichen Beiträge werden bis zum Rentenbeginn für die Altersvorsorge angelegt und können nicht frei verwendet werden. Als Vorsorgelösung ist das kostengünstige Standarddepot vorgesehen, das ohne Abschluss- und Vertriebskosten auskommen soll. Wird zunächst kein persönliches Konto im Kindes- und Jugendalter durch die Erziehungsberechtigten eröffnet, sollen die staatlichen Beiträge gesammelt angelegt und bis zum 35. Lebensjahr nachträglich durch die Begünstigten abgerufen werden können.

Ansparphase

Ja. Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen mindestens 120 Euro Eigenbetrag pro Jahr eingezahlt werden. Das entspricht einer monatlichen Sparplanrate von 10 Euro.

Förderfähig sind Eigenbeiträge bis max. 1.800 Euro jährlich. Auf Einzahlungen oberhalb der Fördergrenze von 1.800 Euro wird keine staatliche Zulage gewährt, aber sie können in der Ansparphase steuerlich vorteilhaft behandelt werden. Insgesamt können bis zu 6.840 Euro pro Jahr in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Pro Person dürfen maximal zwei Verträge geführt werden. So können bei zwei Verträgen maximal 13.680 Euro pro Jahr steuerlich vorteilhaft für die Altersvorsorge angelegt werden.

Die neue private Altersvorsorge ist grundsätzlich darauf ausgelegt, Vermögen für den Ruhestand aufzubauen. Deshalb steht das angesparte Kapital in der Regel erst in der Auszahlphase zur Verfügung. Vorzeitige Entnahmen in der Ansparphase sind nur eingeschränkt möglich. Staatliche Förderungen und steuerliche Vorteile können dann ganz oder teilweise entfallen. Eigene Beiträge oberhalb der Fördergrenze von 1.800 Euro können grundsätzlich steuerfrei entnommen werden. Kapital, für das staatliche Zulagen gewährt wurden und erwirtschaftete Erträge können nur gegen steuerliche Einbußen vorzeitig entnommen werden. Einzige Ausnahme: Zu Beginn der Auszahlphase, frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres, können einmalig 30 % des Depotvermögens als Teilkapital ausgezahlt werden.

Ja. Sie können Ihr Standarddepot oder Altersvorsorgedepot grundsätzlich kündigen.

Da es sich um einen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag handelt, muss das geförderte Vermögen jedoch auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Andernfalls gilt die Kündigung als förderschädliche Verwendung und bereits erhaltene Förderungen gehen verloren.

Ja. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist grundsätzlich möglich.

Ab fünf Jahren nach Vertragsabschluss muss der bisherige Anbieter die Übertragung kostenlos ermöglichen. Der neue Anbieter darf für die Übernahme des Vertrags eine Pauschale von bis zu 150 Euro berechnen.

Ein Wechsel hat keinen Einfluss auf die staatliche Förderung, sofern das Vermögen auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen wird.

Auszahlphase

Die Auszahlphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres - parallel zum Beginn der gesetzlichen Rentenzahlungen.

Bei Fidelity erfolgt die Auszahlung ausschließlich über einen Auszahlungsplan. Das angesparte Vermögen bleibt dabei grundsätzlich investiert und wird schrittweise ausgezahlt. So können auch während der Auszahlphase weiterhin Ertragschancen am Kapitalmarkt genutzt werden. Die Höhe der Auszahlungen wird zu Beginn der Auszahlphase festgelegt und anschließend im dreijährlichen Rhythmus überprüft. Verbleibendes Vermögen wird mit der letzten Auszahlungsrate ausgezahlt.

Beim Standarddepot endet der Auszahlungsplan mit Vollendung des 85. Lebensjahres. Beim Altersvorsorgedepot kann die Auszahlungsdauer freier gewählt werden. Der Auszahlungsplan läuft ebenfalls mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres, kann aber flexibel bis längstens zum 120. Lebensjahr verlängert werden.

Steuern

Während der Ansparphase profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen. Kapitalerträge wie Kursgewinne, Dividenden oder Zinsen werden innerhalb des Altersvorsorgevertrags grundsätzlich nicht laufend besteuert wie dies regulär für Kapitalanlagen gilt. Dadurch kann das investierte Vermögen ungeschmälert weiter für Ihre Altersvorsorge arbeiten. Außerdem prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung, ob für Sie ggf. ein zusätzlicher Steuervorteil möglich ist.

Ja. Die neue private Altersvorsorge folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Während der Ansparphase werden Kapitalerträge im Altersvorsorgevertrag grundsätzlich nicht laufend besteuert. Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlphase. Leistungen aus geförderten Altersvorsorgeverträgen werden dann mit dem für Sie geltenden persönlichen Steuersatz versteuert. Da viele Menschen im Ruhestand aber ein niedrigeres Einkommen haben als während ihres Arbeitslebens, fällt der individuelle Steuersatz häufig später geringer aus. Dies hängt jedoch von der persönlichen Situation ab.

Gut zu wissen: Auszahlungen aus der privaten Altersvorsorge lösen grundsätzlich keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus. Dies gilt auch für geförderte Altersvorsorgeverträge.

Übertragung von Riester-Verträgen

Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag besitzen, haben Sie grundsätzlich mehrere Möglichkeiten:

  • Option 1: Riester-Vertrag weiterführen
    Ihr bestehender Riester-Vertrag genießt Bestandsschutz und kann unverändert weitergeführt werden. Die bisherige Riester-Förderung bleibt dabei erhalten.
  • Option 2: Riester-Vertrag behalten und zusätzlich einen neuen Altersvorsorgevertrag abschließen
    Sie können Ihren Riester-Vertrag behalten und parallel einen Vertrag nach den neuen Förderregeln abschließen. Damit wechseln Sie automatisch mit beiden Verträgen ins neue Fördersystem. Die ehemalige Riester-Förderung entfällt und beide Verträge werden im Rahmen der neuen privaten Altersvorsorge gefördert.
  • Option 3: In das neue Fördersystem wechseln
    Ein Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag ist möglich. Dadurch können Sie die neue Produkt- und Förderwelt nutzen.


Wichtig: Ein späterer Wechsel zurück in die bisherige Riester-Förderung ist nicht möglich.

Ja. Sie können einen bestehenden Riester-Vertrag weiterführen und zusätzlich einen neuen Altersvorsorgevertrag nach den Regeln der Altersvorsorgereform abschließen. Hinsichtlich der staatlichen Förderung werden ehemalige Riester-Zuschüsse abgelöst und beide Verträge werden nach den Prinzipien des neuen Fördersystems fortgeführt.

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