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So sparen Arbeitgeber und Staat für Sie mit.
Wie kann ich bei Fidelity einen VL-Vertrag abschließen?
Um einen VL-Sparplan einrichten zu können, benötigen Sie zunächst ein ein FondsdepotPlus.
Alle Antragsformulare sowie Informationen rund um VL finden Sie hier.
Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie ein Formular, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Ihr Arbeitgeber überweist daraufhin die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf Ihren VL-Vertrag in Ihrem Fondsdepot.
Wie erhalte ich die VL-Bescheinigung für die Beantragung der Arbeitnehmerzulage?
Sollten Sie Vermögenswirksame Leistungen über Ihr Fondsdepot sparen, erhalten Sie Ihre VL-Bescheinigung für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt zusammen mit dem Jahresdepotauszug. Kunden mit Onlinezugang finden Ihre Bescheinigung im Onlinepostfach – alle anderen Kunden erhalten den Beleg per Post.
Kann ich einen VL-Vertrag zusammen mit meinem Ehemann oder meiner Ehefrau eröffnen?
Nein, die Eröffnung eines VL-Vertrags ist nur in einem Einzeldepot mit einem Depotinhaber möglich. Einen weiteren Depotinhaber können Sie nicht angeben.
Welche gesetzlichen Fristen muss ich bei der Führung meines VL-Vertrags beachten?
Die Einzahlungsfrist für VL-Depots beträgt sechs Jahre. Die Anteile sind nach Ablauf der Einzahlungsfrist noch bis zum 31.12. des laufenden Jahres gesperrt. Anschließend sind die Anteile frei verfügbar.
Auch während der Sperrfrist können Sie über Ihre Fondsanteile verfügen, dann verlieren Sie jedoch den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und der VL-Vertrag wird aufgelöst.
Kann ich eigene Einzahlungen auf meinen VL-Vertrag vornehmen?
Der VL-Vertrag ist für die Einzahlung der vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber vorgesehen. Falls Ihr Arbeitgeber nicht die vollen 40 Euro monatlich beisteuert, können Sie selbst bis zu diesem Betrag aufstocken. Der Rest wird dann von Ihrem Gehalt einbehalten und in einer Summe – mit dem Arbeitgeberanteil – als vermögenswirksame Leistungen direkt vom Arbeitgeber an uns überwiesen.
Ich habe bereits einen VL-Vertrag bei einem anderen Anbieter. Kann ich meinen bestehenden VL-Vertrag übertragen?
Die Übertragung eines bereits bestehenden VL-Vertrages ist nicht möglich, ohne Prämienansprüche zu verwirken.
Wie teile ich einem neuen Arbeitgeber mit, wohin er die VL-Leistungen zahlen soll?
Fordern Sie den „Antrag zur Überweisung von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) für den Arbeitgeber“ an. Er enthält alle erforderlichen Informationen zur Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen durch Ihren neuen Arbeitgeber.
Ist es möglich, meine Anteile vor Ablauf der Festlegungsfrist zu verkaufen?
Ja. Das bedeutet jedoch eine „prämienschädliche“ Auflösung des VL-Vertrages und Sie verlieren den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Ihr VL-Vertrag steht dann für weitere VL-Zahlungen Ihres Arbeitgebers nicht mehr zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, in einem solchen Fall gegebenenfalls einen neuen VL-Vertrag abzuschließen und Ihren Arbeitgeber zu informieren.
Gemäß § 4 Abs. 4 VermBG ist eine prämienunschädliche Auflösung des VL-Vertrages unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Völlige Erwerbsunfähigkeit des Depotinhabers oder des Ehepartners
- Arbeitslosigkeit des Depotinhabers, wenn diese mindestens ein Jahr ununterbrochen besteht und zum Zeitpunkt der Verfügung andauert
- Heirat des Depotinhabers, wenn der VL-Vertrag bereits zwei Jahre läuft
- Selbständigkeit des Depotinhabers
- Tod des Depotinhabers oder des Ehepartners
In all diesen Fällen ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Wie kann ich Anteile von meinem VL-Vertrag verkaufen?
Anteile von Ihrem VL-Vertrag können Sie verkaufen, indem Sie uns einen schriftlichen Verkaufsauftrag erteilen.
Bitte beachten Sie unbedingt:
- Bei einem Verkauf vor Ablauf der Sperrfrist wird der VL-Vertrag vollständig aufgelöst. Sie verlieren in diesem Fall – auch rückwirkend – den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage für diesen Vertrag. Ein Teilverkauf während der Sperrfrist ist nicht möglich.
- Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie selbstverständlich täglich über Ihre Anteile verfügen.
Kann ich innerhalb der Festlegungsfrist den Fonds wechseln?
Ein Fondswechsel innerhalb der Einzahlungsdauer ist einmal pro Jahr möglich. Die bislang aufgelaufenen Bestände werden dann ebenfalls im Rahmen des Fondswechsels umgebucht.
Ist das Ende der Einzahlungsdauer erreicht oder der Vertrag stillgelegt, ist ein Fondswechsel nicht mehr möglich.
Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage?
Anspruchsberechtigt für die staatliche Arbeitnehmersparzulage sind Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht mehr als 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (gemeinsam veranlagte Arbeitnehmer) beträgt. Rentner und Empfänger von Versorgungsleistungen sind ausgeschlossen.
Die Förderung beträgt 20 Prozent der maximalen jährlichen VL-Leistungen (400 Euro), also maximal 80 Euro pro Jahr.
Voraussetzung ist, dass Sie die siebenjährige Sperrfrist für die erworbenen Fondsanteile einhalten oder die Voraussetzung für eine prämienunschädliche Auflösung gegeben ist. Bei vorzeitiger prämienschädlicher Auflösung kann die staatliche Förderung vom Finanzamt zurückgefordert werden.
Wie bekomme ich die Arbeitnehmersparzulage?
Die staatliche Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie jährlich über Ihre Einkommensteuererklärung mit der Anlage VL. Das müssen Sie spätestens zwei Jahre nach Ablauf des jeweiligen Sparjahres erledigen. In der VL-Bescheinigung, die Ihnen am Jahresanfang zugeht, sehen Sie, wie viel der Arbeitgeber im vergangenen Jahr zu Ihrem VL-Sparplan beigesteuert hat. Die VL-Bescheinigung senden wir Ihnen mit dem Jahresdepotauszug unaufgefordert zu. Das Finanzamt setzt die Sparzulage fest und zahlt diese (im Regelfall) im letzten Monat der Festlegungsfrist zugunsten Ihres VL-Vertrages direkt an uns.
Welche Fonds kommen für einen VL-Sparplan infrage?
Für einen VL-Vertrag stehen Ihnen bei Fidelity derzeit rund 380 Fonds von verschiedenen Fondsanbietern zur Verfügung. Für eine genaue Übersicht nutzen Sie bitte unseren Fondsfinder und filtern Sie das Suchergebnis nach "VL-fähigen Fonds“.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für einen VL-Vertrag belaufen sich auf 12 Euro im Jahr.
Muss ich meine Anteile sofort nach Ende der Festlegungsfrist (31. Dezember) verkaufen?
Nein. Sie können Ihre Anteile in Ihrem Depot lassen und als Baustein für Ihren Vermögensaufbau verwenden. Damit Sie über diese Anteile frei verfügen können, buchen wir diese jedoch Anfang Januar in einen für Sie frei verfügbaren Bestand um. Sie erhalten darüber auch eine Bestätigung, in der die Anteile außerhalb der Festlegungsfrist gekennzeichnet sind.
Wie eröffne ich am Ende der Einzahlungsfrist einen neuen VL-Vertrag?
Möchten Sie einen auslaufenden VL-Vertrag unverändert fortsetzen, müssen Sie nichts weiter tun. Sofern Sie uns keine anderslautende Weisung erteilt haben, eröffnen wir automatisch einen Folgevertrag, in den die VL-Zahlungen Ihres Arbeitgebers investiert werden. Dieser neue Vertrag hat wie der Ursprungsvertrag eine Einzahlungsfrist von sechs Jahren und ist dann noch bis zum 31.12. des Ablaufjahres gesperrt.
Über die Anteile aus dem ersten Vertrag können Sie selbstverständlich täglich verfügen, sobald die Sperrfrist für diesen abgelaufen ist.
Was muss ich tun, wenn ich nach Ende der Einzahlungsphase weiterhin in meinen jetzigen VL-Fonds sparen möchte?
Es genügt, wenn Ihr Arbeitgeber die VL-Zahlungen fortsetzt. Sofern Sie uns keine anderslautende Weisung erteilt haben, eröffnen wir automatisch einen Folgevertrag, in den die VL-Zahlungen Ihres Arbeitgebers investiert werden. Dieser Folgevertrag hat erneut eine Einzahlungsphase von sechs Jahren und ist bis zum 31.12. des Ablaufjahres gesperrt.
Bleiben meine Anteile aus dem ersten Vertrag frei, wenn ich einen Folgevertrag abschließe?
Ja. Lediglich die im Folgevertrag neu angelegten Anteile unterliegen den gesetzlichen Festlegungsfristen.
Kann man während der VL-Laufzeit und für den Folgesparplan einen anderen Fonds wählen?
Ein Fondswechsel ist möglich einmal pro Jahr während der Einzahlungsdauer in einen VL-Vertrag.
Ist das Ende der Einzahlfrist erreicht oder ist der Vertrag stillgelegt, ist ein Fondswechsel nicht mehr möglich.
Der Tausch der bereits angesparten Bestände in den neuen Fonds erfolgt kostenfrei, das heißt ohne Transaktionskosten und ohne Erhebung eines Ausgabeaufschlags.
Ist der Fondswechsel abgeschlossen, erhält der Kunde eine neue Arbeitgeberbescheinigung für seinen Arbeitgeber, da dieser den Verwendungszweck bei der Überweisung der VL-Raten anpassen muss.
Ihre Frage war nicht dabei?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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