Häufige Fragen (FAQs)
Sie haben Fragen zu unserem Angebot? In unserem FAQ-Bereich finden Sie die passenden Antworten.
Die fünf am häufigsten gestellten Fragen
Mit der Investmentsteuerreform 2018 ergaben sich einige Änderungen für Anleger. Zum Beispiel ist die Abgeltungsteuerfreiheit auf Fondsanteile, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, nicht mehr gegeben.
Sollten Sie Vermögenswirksame Leistungen über Ihr Fondsdepot sparen, erhalten Sie Informationen zu Ihrem VL-Sparvertrag zusammen mit Ihrem Jahresdepotauszug. Kunden und Kundinnen mit Onlinezugang finden diesen in Ihrem Postfach. Eine gesonderte VL-Bescheinigung wird nicht mehr ausgestellt. Die eingegangenen Leistungen melden wir automatisch elektronisch an das zuständige Finanzamt.
Die Jahressteuerbescheinigung erstellt die FIL Fondsbank für alle Kunden. Die Bescheinigung gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Kapitalerträge sowie die eventuell dafür abgeführten Steuern. Somit dient sie als Nachweis für die Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) und wird im Veranlagungsfall der Steuererklärung beigefügt.
Bis wann erhalten Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung?
Im ersten Quartal startet die FIL Fondsbank gewöhnlich mit dem Versand. Kunden mit Onlinezugang erhalten die Bescheinigung ausschließlich online im Posteingang. Kunden ohne Onlinezugang erhalten sie per Post, wenn tatsächlich Steuern abgeführt wurden.
Was muss ich zum Thema Kirchensteuer beachten?
Die Kirchensteuer ist ausgewiesen: Dann hat alles funktioniert. Sie brauchen dafür also keine nachträgliche Veranlagung über Ihre Einkommensteuererklärung zu machen.
Die Kirchensteuer ist nicht ausgewiesen, obwohl Sie kirchensteuerpflichtig sind: Dann melden Sie sich bitte bei uns. Gemeinsam finden wir den Grund.
Tipp: Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent, kann für Sie eine Steuererklärung und "Günstigerprüfung" sinnvoll sein.
Diese Information stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bei Fragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung oder sonstigen steuerlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Ihr Fondsdepot können Sie ganz einfach online eröffnen. In wenigen Minuten führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Die Eröffnung eines FondsdepotJunior findet schriftlich und auf dem Postweg statt.
Identifizieren können Sie sich bequem online. Alternativ können Sie das PostIdent-Verfahren in einer Postfiliale nutzen.
Wenige Tage später erhalten Sie Ihre Eröffnungsbestätigung per Post. PIN und iTAN-Bogen für Ihre Online-Depotverwaltung erhalten Sie aus Sicherheitsgründen separat.
Alle Aufträge, die an einem regulären Bankgeschäftstag bei uns eingehen, werden unverzüglich, spätestens jedoch am auf den Eingangstag folgenden Bankgeschäftstag bearbeitet. Käufe und Verkäufe können zusammengefasst werden, bevor sie ausgeführt werden (Netting).
Bitte beachten Sie, dass die endgültige Dauer der Abwicklung von den Abwicklungszeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft sowie des einzelnen Fonds selbst abhängt.
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PIA1189, Stand: 03.2026