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Aktuelle Konditionen
Verwahrung von Bankguthaben auf dem Fidelity Abwicklungskonto
Privatpersonen: |
|
Bis zu 100.000 EUR |
0,00 % p. a. |
Mehr als 100.000 EUR |
0,50 % p. a. |
Juristische Personen: |
|
Bis zu 100.000 EUR |
0,00 % p. a. |
Mehr als 100.000 EUR |
0,50 % p. a. |
Der Freibetrag für die Belastung eines Verwahrentgelts von Bankguthaben (wie im FFB Preis- und Leistungsverzeichnis erwähnt) ist seit dem 01.10.2020 auf 100.000 EUR festgesetzt. Belastet wird nur der 100.000 EUR übersteigende Betrag. Dazu gewähren wir unseren Kunden eine entgeltfreie Haltedauer von 10 Tagen. Das bedeutet, für alle Guthaben über 100.000 EUR werden ab dem 11. Tag 0,50 % p.a. fällig. Die Abrechnung und Zahlung des Verwahrentgelts erfolgt zum jeweiligen Quartalsende im Rahmen des Rechnungsabschlusses.
Überziehung des Fidelity Abwicklungskontos
Überziehungszinssatz | 6,25 % p. a. |
Fidelity Fondskredit
Maximale Kreditlinie |
60 % des Depotvolumens |
Sollzinssatz |
4,25 %* p. a. |
Kosten für die Depotführung |
45 EUR p. a. |
Mehr Informationen über den Fidelity Fondskredit
* Der Sollzinssatz ist veränderlich und beträgt derzeit 4,25 % p.a. (4,3182 % effektiver Jahreszins gem. Preisangabenverordnung). Beispiel: Für einen Kredit in Höhe von 10.000 €, vollständig in Anspruch genommen über ein Jahr, entstehen Kosten von 431,82 €. Voraussetzung für die Einrichtung des Fidelity Kredites ist ein Depot mit integriertem Abwicklungskonto (Fidelity FondsdepotPlus) bei der FIL Fondsbank GmbH. Das Depotführungsentgelt beträgt derzeit 45 € p.a. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen inkl. Preis- und Leistungsverzeichnis finden Sie unter Rechtliche Hinweise. Fidelity behält sich im Zusammenhang mit der Kreditprüfung vor, einzelne Investmentfonds von der Beleihung auszuschließen. Die FIL Fondsbank erteilt keine Anlageempfehlungen. Fidelity, Fidelity International und das F Symbol sind Marken von FIL Limited und werden mit deren Zustimmung verwendet.
Der Wert von Anlagen und der daraus erzielte Ertrag kann fallen oder steigen, sodass Sie möglicherweise einen geringeren Betrag als den Anlagebetrag zurückerhalten. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein verlässlicher Richtwert für zukünftige Erträge. Anlageentscheidungen sollten auf Basis des aktuellen Verkaufsprospektes und der wesentlichen Anlegerinformationen getätigt werden, welche zusammen mit weiteren rechtlichen Dokumenten auf dieser Webseite erhältlich sind.
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