Riester geht in den Auslaufmodus, das neue Altersvorsorgedepot kommt. Für Sie heißt das: mehr Auswahl, mehr Kapitalmarkt, mehr Klarheit. Aber auch einige Fragen - wir klären kurz und knapp auf.

Altersvorsorge in Deutschland. Das klingt wie bei Asterix und Obelix ganz arg nach Passierschein A-38: viel Formular, viel Förderdschungel, viel Kleingedrucktes. Ab 01. Januar 2027 soll sich das ändern.

Für Sie bedeutet das eine fundamentale Änderung im Vorsorge-System. Denn die staatlich geförderte Vorsorge sortiert sich neu: Rürup bleibt bestehen. Mit dem Altersvorsorgedepot kommt ein neuer Baustein hinzu, der stärker auf Fonds, ETFs und Flexibilität setzt. Riester wird grundlegend verändert bzw. Perspektivisch ersetzt werden.

Ein Überblick

Heißt: Riester wird nicht von heute auf morgen verschwinden. Bestehende Verträge laufen weiter. Ab 2027 sollen keine neuen Riester-Verträge mehr nach dem alten Modell abgeschlossen werden.

Der Trend ist eindeutig: Das alte System war vielen zu kompliziert, zu teuer und zu wenig renditestark. Laut GDV-Auswertungen (siehe Grafik) sank die Zahl der Riester-Verträge von 10.447 Millionen im Jahr 2020 auf rund 9,7 Millionen im Jahr 20241.

Rürup bleibt. Die Basisrente wird durch die Reform nicht ersetzt, sondern läuft als eigener steuerlich geprägter Vorsorgebaustein weiter. Der Unterschied ist klar: Rürup wirkt vor allem über den Sonderausgabenabzug - das neue Altersvorsorgedepot stärker über Zulagen und Kapitalmarktchancen.

Wichtig: Künftig sollen auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge profitieren können. Diese Gruppen waren bislang häufig auf die Basisrente (Rürup‑Rente) angewiesen, da sie in der Regel nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind und andere Zulagenmodelle nur eingeschränkt nutzen konnten.

Das Altersvorsorgedepot will also vieles anders machen. Genau das ist der Bruch mit der alten Logik: mehr Chance auf Rendite, weniger Druck auf die Sicherheitsbremse.

Gleichzeitig bleibt es nicht bei einem reinen Fondsprodukt. Die Bundesregierung sieht auch Garantieprodukte vor, für Menschen mit höherem Sicherheitsbedürfnis. Dazu kommt ein Standardprodukt, das Orientierung schaffen und den Wettbewerb bei Kosten und Qualität besser messbar machen soll.2

Wichtig: Kapitalmarktorientierte Vorsorge bedeutet auch - Wertschwankungen und mögliche Verluste sind immer möglich. Ein Restrisiko bleibt - z. B. Verlustrisiken bei ETFs, negative Marktphasen oder Risiken bei der Entnahmephase. Das sollten Sie bei Ihrer Vorsorge-Planung im Hinterkopf behalten.

Was heißt das konkret für Sie?

Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag haben, müssen Sie erstmal nichts überstürzen. Der Vertrag bleibt bestehen und es gibt keine automatische Umstellung oder Kündigung.

Wenn Sie neu vorsorgen wollen, wird das Angebot breiter. Je nach Bedarf können Sie künftig zwischen stärker sicherheitsorientierten Produkten und / oder renditeorientierten Lösungen mit Aktien- und ETF-Bezug wählen.

Für Familien ist die Reform besonders interessant, weil die Kinderzulage ein großes Thema dieser Reform ist - sprich: Sie als Familie profitieren weiterhin von den Fördermechanismen für Kinder. Für Selbstständige wiederum eröffnet sie erstmals einen breiteren Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, da diese Gruppe künftig stärker einbezogen wird.

Fazit

Die Reform 2026 / 2027 ist eine klare Richtungsänderung. Für Sie kann das mehr Ordnung in die geförderte Altersvorsorge bringen. Also weg von starren Vorgaben hin zu mehr Flexibilität und Kapitalmarktorientierung.

Ob die Reform am Ende auch im Alltag mittel- und langfristig überzeugt, hängt an der Umsetzung: an Kosten, Transparenz, Produktqualität und daran, in wieweit die neuen Angebote attraktiv und leicht zugänglich sind.

Quelle

Bundesregierung: Fragen und Antworten zur reformierten privaten Altersvorsorge (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Altersvorsorge/2025-11-17-Statistik-Riester-Foerderung-bis-2024.html)
Bundesregierung: Fragen und Antworten zur reformierten privaten Altersvorsorge (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Altersvorsorge/2025-11-17-Statistik-Riester-Foerderung-bis-2024.html)

      

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