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Jahreswechsel: Diese Termine sollten Sie kennen

Das Jahr endet bald – jetzt heißt es, wichtige Fristen im Blick behalten. Mit dieser Übersicht verpassen Sie nichts.

Aufträge rund um den Jahreswechsel

  • Fondsaufträge und Depoteröffnungen können Sie auch „zwischen den Jahren“ online einreichen.
  • Tipp: Online-Aufträge werden schneller bearbeitet.
  • Wichtig: Bei manchen Fonds erfolgt die Abrechnung erst im neuen Jahr. Offene Orders führen zu abweichenden Depotbeständen zum 31.12. – eine Korrektur ist nicht möglich.

Steuerliche Fristen

  • Freistellungsaufträge: Online bis 29.12., per Post/E-Mail bis 31.01.2026 anpassen.
  • Verlustbescheinigung: Antrag bis 15.12.2025 einreichen.
  • Vorabpauschale: Basiszins 2025 = 2,53 %. Einzug erfolgt 14 Tage nach Mitteilung. Änderung des Inkassowegs von Lastschrift (Abwicklungskonto) zu Anteilsverkauf online möglich, am besten bis Ende Dezember.
  • Steuerbescheinigungen: Versand voraussichtlich März 2026 ins Postfach.

Elektronische Steuer-Meldung

Nicht gezahlte Kapitalertragssteuern werden in diesem Jahr zum ersten Mal Ende Februar 2026 elektronisch an das Finanzamt gemeldet. Nach Ablauf der im Brief kommunizierten Frist sind keine Zahlungen mehr möglich.

Depotüberträge

  • Unentgeltlich: Nur mit deutscher Steuer-ID möglich. Beantragen Sie diese ggf. beim Bundeszentralamt für Steuern.
  • Achtung: Fehlt die Steuer-ID, wird der Übertrag steuerpflichtig.
  • Hinweis: Auch für Aufträge aus 2025, die erst 2026 ausgeführt werden.

VL-Verträge

  • Ablaufende VL-Verträge werden am 02.01.2026 in freie Anteile umgestellt.
  • Automatische Meldung ans Finanzamt bis Ende Februar 2026.
  • Änderungen für 2026 bitte erst ab 05.01.2026 eingeben.

Wichtige Stichtage auf einen Blick

  • 15.12.2025: Antrag Verlustbescheinigung
  • 29.12.2025: Online-Anpassung Freistellungsauftrag
  • 31.12.2025: Änderung Inkassoweg für Vorabpauschale
  • 31.01.2026: Post/E-Mail-Anpassung Freistellungsauftrag
  • 02.01.2026: Umstellung VL-Verträge
  • Ende Februar 2026: Elektronische Steuer-Meldung an das Finanzamt

PIA1039 | 11.2025