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Vertragsunterlagen: was ändert sich für Sie

Wenn es um Geld geht, sind Vertrauen und Verlässlichkeit wichtig. Besonders, wenn es um Ihr Geld geht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, was in dem Umgang zwischen Ihnen und uns als Ihrem Finanzdienstleister bzw. Ihrer Bank wichtig ist. Manchmal müssen diese Bedingungen angepasst werden - weil sich zum Beispiel die Rechtslage geändert hat.

BGH Urteil - ein Pro für den Verbraucherschutz

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Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat im Jahr 2021 für die nötige Klarheit gesorgt, wie Banken und Finanzdienstleister die Zustimmung zu Vertragsänderungen von ihren Kunden einholen müssen.

Wir brauchen ab sofort Ihre ausdrückliche Zustimmung, wenn wir zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder das Preis- und Leistungsverzeichnis ändern wollen. Ein Plus für den Verbraucherschutz und für Sie.

Was ändert sich für Sie?

Um unsere bisherige Geschäftsbeziehung auch künftig rechtssicher fortzusetzen, bitten wir Sie um Ihre aktive Zustimmung zu unseren Vertragsunterlagen mit Wirkung zum 1. Juli 2022 und dem Preis- und Leistungsverzeichnis mit Wirkung zum 1. April 2022.

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Fidelity Fondsdepot

Die Preise sind gegenüber den Ihnen zuletzt mitgeteilten Preisangaben nicht verändert worden, nur zwei Entgelte werden wir zum 1. Juli anheben - offline Transaktionen und Postversand.

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Fidelity Wealth Expert

Für Ihr Fidelity Wealth Expert Depot bleiben die Konditionen unverändert.

Mit Ihrer Zustimmung genehmigen Sie uns die nötige Preisanpassung dieser beiden Entgelte, die Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis finden. Selbstverständlich bleiben Ihre bisher vereinbarten Konditionen für das Depotführungsentgelt und Rabatt auf Ausgabeaufschläge unverändert.

4 Gründe, warum Sie als Kunde profitieren

  • Mehr Übersicht und Kontrolle über die aktuellen Vertragsbedingungen.
  • Ihre Verträge mit uns sind stets aktuell und entsprechenden der geltenden Rechtslage.
  • Ihr Wille zählt - auch, ob Sie den Veränderungen zustimmen oder sich dagegen entscheiden.
  • Sie werden über jede geplante Änderung mit ausreichend Vorlaufzeit informiert.

In nur drei Schritten stimmen Sie zu

Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten wie gewohnt in Ihr Depot ein.

Direkt nach dem Einloggen erscheint ein Fenster mit dem Zustimmungsformular. Laden Sie sich gern die PDFs herunter.

Bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu den Vertragsunterlagen und Preis- und Leistungsverzeichnis. Fertig!

Infographic Active Consent

10 Dinge, die Sie wissen sollten

Was ist neu? Warum sollten Sie den neuen Vertragsunterlagen zustimmen? 10 Dinge, die Sie darüber wissen sollten. Wir haben Sie für Sie in einer Infografik zusammengefasst. 

Infografik

Das kann Ihr Depot

  • Auswahl aus 8.000 Investmentfonds und über 700 ETFs
  • Portfolioanalyse mit professionellen Online-Tools und Depot-Reports
  • Integriertes Verrechnungskonto um Ihre Anlage-Entscheidungen schneller umzusetzen
  • Depotzugriff rund um die Uhr
  • Professioneller Kundenservice mit Experten
  • Kostenfreie Spar- und Auszahlungspläne

Preise und Konditionen

ab dem 01. Juli 2022

Depotführung kostenfrei ab einem durchschnittlichen Depotvolumen von 20.000 €1, sonst 45 € p.a.  
Ausgabeaufschläge Mindestens 50% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag2 aller Fonds
Kontoführung kostenfrei
Transaktionskosten einheitlich 2 € je Kauf/Verkauf online
einheitlich 8 € je Kauf/Verkauf offline (Fax, Post)
Spar-/Auszahlpläne kostenfrei
Versand von Abrechnungen kostenfrei bei Nutzung des Online-Posteingangs (ansonsten 2,50 € pro Aussendung3)
Verzinsung Guthabenverzinsung: 0,00% p.a.
Überziehungszinsen: 6,25% p.a.
Tauschrabatt 90% Tauschrabatt auf den Ausgabeaufschlag2&4

1 Das durchschnittliche Depotvolumen im Kalenderjahr gibt den Ausschlag für die kostenlose Depotführung.
2 Von dem Rabatt ausgenommen sind Fonds und ETFs, für die eine abweichende Kostenregelung ausgewiesen ist.
3 Eine Aussendung kann mehrere Dokumente enthalten.
4 Klassischer Tausch: Zug-um-Zug-Geschäft oder Tausch über das Verrechnungskonto. Aufteilung der
  Tauschaufträge in Verkauf und Kauf gleicher Betragshöhe

Fragen & Antworten

Loggen Sie sich über fidelity.de in Ihr Depot ein. Direkt nach dem Login erscheint ein Fenster mit einer Maske, über die Sie die Zustimmung erteilen können.

Sie benötigen nur Ihre Login-Daten, um sich in Ihr Fidelity Depot oder bei Fidelity Wealth Expert einzuloggen – also Ihr Depot-Login bzw. Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort.

Nein, Sie geben uns nur Ihre Zustimmung für die aktuellen Veränderungen, über die wir Sie per Brief informiert haben. Ändert sich in der Zukunft etwas an unseren Vertragsunterlagen, werden wir Sie hierüber wieder informieren und dann um Ihre Zustimmung bitten.

Rechtlich sind wir dazu verpflichtet, von Ihnen für jedes Depot bei uns Ihre ausdrückliche Zustimmung einzuholen. Wir arbeiten daran, dass diese Zustimmung für Sie in Zukunft so einfach wie möglich wird und Sie bei mehreren Depots nur einmal Ihre Zustimmung erteilen müssen.  

Um Ihnen die Zustimmung so einfach wie möglich zu machen, kann ein Depotinhaber des Gemeinschaftsdepots den anderen bevollmächtigen. Während Ihrer Zustimmung bestätigen Sie uns einfach, dass Sie von dem anderen Depotinhaber bevollmächtigt wurden. Die Bestätigung lautet wie folgt: “Hiermit bestätige ich außerdem, dass mich der andere Depotinhaber wirksam bevollmächtigt hat, diese Erklärung auch mit Wirkung für ihn abzugeben.“
Dadurch ist das für dieses eine Geschäft (also für diese Vertragsänderung) möglich. Die gemeinschaftliche Verfügung bleibt für alle anderen Geschäfte davon unberührt.

Aktuell ist Ihre Zustimmung im Onlinedepot noch nicht hinterlegt. Sobald Sie zugestimmt haben, verschwindet in Ihrem Depot das Zustimmungsfenster. Es wird Ihnen dann nicht mehr bei jedem Login angezeigt. Sie können natürlich auch unsere Kundenbetreuung danach fragen.  

Ja, selbstverständlich bleiben Ihre bisher vereinbarten Konditionen für das Depotführungsentgelt und Rabatt auf Ausgabeaufschläge unverändert.

Die Abrechnung der jährlichen oder quartalsweisen Entgelte zum 31. Dezember 2021 wurden Anfang des Jahres 2022 erstellt. Die Höhe der berechneten Entgelte richtet sich danach, welchen Entgelten unsere Kundinnen und Kunden bei der Depoteröffnung ausdrücklich zugestimmt haben.

Wurde das Depot vor 2019 eröffnet, haben wir für das vergangene Kalenderjahr für das FondsdepotPlus aufgrund des BGH-Urteils lediglich ein Jahresdepotentgelt von 40,00 EUR (Betrag vor Änderung des PLV zum 01. Januar 2019) belastet.

Wurde das Depot vor 2019 eröffnet, haben wir für das Fondsdepot aufgrund des BGH-Urteils lediglich ein Jahresdepotentgelt von 0,25 % vom durchschnittlichen Depotwert p. a. (mind. 25,00 EUR, max. 45,00 EUR) (Betrag vor Änderung des PLV zum 01. Januar 2019) belastet.

Die Abrechnung der jährlichen oder quartalsweisen Entgelte zum 31. Dezember 2021 wurden Anfang des Jahres 2022 erstellt. Die Höhe der berechneten Entgelte richtet sich danach, welchen Entgelten unsere Kundinnen und Kunden bei der Depoteröffnung ausdrücklich zugestimmt haben.

Nach dem BGH-Urteil im April 2021 konnten wir dies nicht umgehend technisch umsetzen und haben die betreffenden Kunden (Depoteröffnung vor dem Stichtag) entsprechend darüber in den Quartalsauszügen Q2 und Q3 darüber informiert. In diesen beiden Quartalen wurden die folgenden Entgelte belastet, wenn es für das Depot diese Dienstleistung in Anspruch genommen wurde:

  • Entgelt für die Verwahrung von Bankguthaben auf dem Abwicklungskonto
  • Entgelt für die Nutzung der Portfoliolösung
  • Entgelt für die Verwahrung von Anteilsklassen ohne Abschlussfolgeprovision

Analog zum 4. Quartal 2021 belasten wir nur die Entgelte, denen Sie zugestimmt haben.

Mit Ihrer Zustimmung entfallen die Erstattungsansprüche für die im 2. und 3. Quartal 2021 erhobenen Entgelte, insofern diese belastet wurden.

Eine Zustimmung ist Voraussetzung dafür, dass wir die vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen rechtssicher fortsetzen können. Wir tun alles dafür, den Zustimmungsprozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten.

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