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Depoteröffnung

Die wichtigsten Antworten auf dem Weg zum Fondsdepot.

Die Eröffnung eines Depots findet online statt. In wenigen Minuten führen wir Sie Schritt für Schritt durch das Antragsformular. Identifizieren können Sie sich bequem online oder per PostIdent in einer Postfiliale. Wenige Tage später erhalten Sie Ihre Depotunterlagen per Post. PIN und iTAN-Bogen für Ihre Online-Depotverwaltung erhalten Sie aus Sicherheitsgründen separat.

Fidelity und die FIL Fondsbank bieten Ihnen die folgenden Depotvarianten an:

  • Fondsdepot (Basisdepot inkl. Verrechnungskonto)
  • FondsdepotJunior (für Minderjährige) 
  • Kombidepot (Zweitdepot zur Trennung abgeltungsteuerfreier Depotbestände)
  • Vermögenswirksamen Leistungen (VL)

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Ihr bestehendes Fondsdepot umzustellen. Füllen Sie hierzu einfach das Formular "Kontoeröffnungsantrag FondsdepotPlus" aus und senden Sie uns dieses unterschrieben zu. Eine Legitimation über PostIdent ist nicht mehr notwendig.

Mit einem Kombidepot können Sie Ihre Fondsbestände klar nach steuerlichen Kriterien getrennt verwalten:

Ihre vor dem 1.1.2009 erworbenen Fondsbestände lagern im Passivdepot. Hier sind keine Zukäufe möglich.

Alle ab dem 1.1.2009 erworbenen Fondsbestände lagern im Aktivdepot und sind beliebig handelbar.
 

Ein Kombidepot können Sie ergänzend zu einem Fondsdepot eröffnen.

Mit der Eröffnung des Kombidepots wird das neue Depot automatisch zum so genannten "Passivdepot" für alle bis zum 31.12.2008 erworbenen Bestände. Das bereits bestehende Depot wird zum "Aktivdepot" für alle Bestände, die Sie nach dem 31.12.2008 erworben haben oder in Zukunft erwerben werden. Altbestände übertragen wir automatisch in Ihr Passivdepot.

 

Der Depotübertrag zu Fidelity (bzw. zur FIL Fondsbank, depotführende Stelle für Fidelity-Kunden) ist einfach und kostenlos. Füllen Sie hierzu das Formular "Übertragungsauftrag" aus und schicken Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Wir erledigen alles Weitere für Sie.

 

Innerhalb Deutschlands ist das abgebende Kreditinstitut verpflichtet, alle steuerrelevanten Daten (z.B. Anschaffungsdaten der Investmentfonds) im Rahmen der Übertragung von Investmentfondsanteilen an das aufnehmende Kreditinstitut zu übermitteln.

Die Übertragung dieser Daten ist erforderlich, da das aufnehmende Kreditinstitut verpflichtet ist, die Abgeltungsteuer, die auf Erträge und Veräußerungsgewinne erhoben wird, direkt an das Finanzamt abzuführen.

Sofern Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie als (Steuer-)Ausländer ein Fondsdepot eröffnen.

Ausnahme: Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika sowie alle Personen mit Wohnsitz in den USA können kein Depot in Deutschland eröffnen.

Ihre Frage war nicht dabei?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

06173 509-1923

Mo-Fr von 8 bis 18 Uhr Kontakt