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BGH-Urteil 2021

Hinweis

Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 (Aktenzeichen XI ZR 26/20) entschieden, dass die Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsänderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken bei Verträgen mit Verbrauchern unzulässig sind. Diese beschreiben, dass die Zustimmung zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Preis- und Leistungsverzeichnisses als erteilt gilt, wenn den Änderungen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nicht widersprochen wird. Dieses Verfahren war über Jahrzehnte gängige Praxis und muss nun teilweise angepasst werden

Was bedeutet das Urteil für mich als Kunde?

Die Bank wird sich aufgrund des Urteils auf die Ziffern 1.2 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie 2.2 der Sonderbedingungen für das Fidelity FondsdepotPlus nicht mehr berufen. Die Unwirksamkeit betrifft nicht nur den Änderungsmechanismus als solchen, sondern auch alle darauf beruhenden Vertragsänderungen – und damit die Grundlage der Vertragsbeziehung. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, für die Zukunft eine wirksame vertragliche Grundlage zu schaffen.

Wir werden Ihnen im ersten Quartal 2022 eine neue, wirksame vertragliche Grundlage zukommen lassen. Dabei legen wir großen Wert darauf, Ihnen eine einfache und transparente Lösung zur Verfügung zu stellen, welche gleichzeitig rechtssicher einsetzbar ist. Uns liegt es sehr am Herzen, langfristige und vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Kundinnen und Kunden zu pflegen. Für unsere Leistungen haben Sie stets transparente und marktgerechte Preise gezahlt. Davon sind wir überzeugt und werden Ihnen auch weiterhin attraktive Lösungen zu fairen Preisen anbieten. Sobald sich Neuigkeiten ergeben, werden wir diese auf dieser Seite kommunizieren. Schauen Sie daher gerne öfter bei uns vorbei.

Die Abrechnung der jährlichen oder quartalsweisen Entgelte zum 31.12.2021
ird Anfang des Jahres 2022 erstellt. Die Höhe der berechneten Entgelte richtet sich danach, welchen Entgelten unsere Kundinnen und Kunden bei der Depoteröffnung ausdrücklich zugestimmt haben. 
Eine Übersicht der Stichtage mit den jeweils gültigen Entgelten finden Sie hier:

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Wie kann ich Ansprüche aus dem BGH-Urteil geltend machen?

Wenn Sie der Auffassung sind, dass sich für Sie eventuell Ansprüche aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergeben, haben Sie die Möglichkeit, die Ansprüche konkret geltend zu machen. Wichtig ist, dass Sie den Betrag, die Entgeltart und den Erstattungszeitraum angeben, damit wir im Einzelfall entscheiden können.

Sie haben weitere Fragen zu den Auswirkungen des BGH-Urteils?

Sie erreichen uns telefonisch unter 06173 509-1923 oder per Post an:

FIL Fondsbank GmbH
Beschwerdemanagement 
Postfach 11 06 63
60041 Frankfurt am Main