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Mein Fonds ist von Gating betroffen - Was bedeutet das?

Das Wort Gating heißt auf Deutsch so viel wie Gatter und das ist es am Ende auch - es stellt sicher, dass immer nur eine kontrollierte Anzahl an Menschen, Tieren oder eben Geld hinein- oder herauskommt. In der Finanzanlagewelt ist es ein Instrument, um die Liquidität eines Fonds und damit die Anleger zu schützen.

Jede Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), sprich Firma, die Fonds verwaltet, muss daher über ein angemessenes Liquiditätsmanagementsystem und wirksame Verfahren für einen Fonds verfügen. Diese stellen sicher, dass die Anlagestrategie weiterhin verfolgt werden kann. Und dazu zählt, dass die Liquidität immer gewährleistet sein muss. Dies ist bspw. dadurch möglich, dass die KVG die Rücknahme von Anteilen pro Anteilstag beschränken kann. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Die jeweilige Ausgestaltung dieses Liquiditätsmanagementtools nach KAGB, sowie deren Art und Weise, sind im Verkaufsprospekt des jeweiligen Investmentfonds beschrieben.

Kommt es nun zu einem solchen Gating-Fall, handelt es sich um eine temporäre Maßnahme, auf die Fidelity als depotführende Stelle keinen Einfluss hat. Außerdem hat Fidelity zum Zeitpunkt der Annahme der Kundenaufträge keine Kenntnis darüber, ob die KVG für den Fonds ein Gating beschließen und durchführen wird.

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Wie lange kann eine KVG für einen Fonds vom „Gating“ Gebrauch machen?

Die Anlagebedingungen eines in Deutschland aufgelegten Fonds (ISIN beginnt mit DE) sehen vor, dass die jeweilige KVG die Rücknahme von Anteilen über einen Zeitraum von längstens 15 Arbeitstagen beschränken kann. Über eine Beschränkung der Rücknahme von Anteilen sowie deren Aufhebung muss die jeweilige KVG unverzüglich auf ihrer Internetseite informieren. Auch ausländische Fonds können „gaten“ - die Voraussetzungen und/ oder Maßnahmen können im Einzelnen jedoch abweichen. Auch hier schaut man dann am besten im Verkaufsprospekte des Fonds nach, der die Einzelheiten hierzu enthält.

Welche Informationen stellt mir die FFB im „Gating“-Fall zur Verfügung?

Fidelity wird Ihren Verkaufsauftrag gemäß der von der KVG kommunizierten Gating-Quote anpassen und dies auf der Verkaufsabrechnung ausweisen. Sollte ein Verkaufsauftrag wegen der Durchführung des „Gatings“ nicht vollständig ausgeführt werden können, verfällt die Restorder. Wenn Sie die verbliebenen Fondsanteile weiterhin verkaufen wollen, muss erneut ein Verkaufsauftrag eingereicht werden. Je nachdem wie viele Anteile Sie verkaufen möchten und welche Gating-Quote gilt, ist dieser Vorgang ggf. mehrmals zu wiederholen. Bitte beachten Sie, dass für jede Transaktion Transaktionsgebühren laut Preis-Leistungs-Verzeichnis von Fidelity anfallen können.  

Wie kann ich bestmöglich die Informationen über einen Gating-Fall erhalten?

Sollte es zu einem Gating-Fall kommen, informieren wir Sie über die Abrechnung in Ihrem Onlinepostfach.