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Ihre Zustimmung ist gefragt
Warum muss ich aktiv werden?
Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil (XI ZR 26/10) ein neues Verfahren vorgeschrieben, das vorsieht, dass Sie als Kunde den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken ausdrücklich zustimmen müssen. Das ist für Sie und uns wichtig, wenn es um Anpassungen in den Bedingungen und Vereinbarungen der ABGs geht und ganz besonders, wenn sich Entgelte ändern.
Die in der Vergangenheit von uns mitgeteilten Änderungen der ursprünglich vereinbarten Vertragsunterlagen, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) sind daher möglicherweise nicht Vertragsbestandteil geworden, soweit Sie den Änderungen nicht aktiv zugestimmt haben.
Um unsere bisherige Geschäftsbeziehung auch künftig rechtssicher fortzusetzen, bitten wir Sie um Ihre aktive Zustimmung zu unseren Vertragsunterlagen.
Was ändert sich für mich, wenn ich unterschreibe?
Fidelity Fondsdepot
Bis auf zwei Anpassungen sind die Preise gegenüber den Ihnen zuletzt mitgeteilten Preisangaben nicht verändert worden. Durch Ihre Zustimmung werden sie auf eine sichere vertragliche Grundlage gestellt
Fidelity Wealth Expert
Bitte stimmen Sie lediglich den neuen AGB zu, es ergeben sich keine Änderungen an den Entgelten.
Folgende zwei Anpassungen werden zum 1. Juli 2022 wirksam: Die offline Transaktionskosten je Kauf/ Verkauf werden von 5 € auf 8 € angehoben als auch der Postversand je Aussendung von 1,80 € auf 2,50 €.
Die Preise sind gegenüber den Ihnen zuletzt mitgeteilten Preisen unverändert. Im Sinne unserer partnerschaftlichen Vertragsbeziehung möchten wir allerdings größtmögliche Transparenz schaffen und haben für Sie die wichtigsten Änderungen seit 2019 zusammengefasst.
Entgelt für die Verwahrung von Bankguthaben
Das Fidelity Abwicklungskonto dient dem Zweck, Gelder aus Fondstransaktionen kurzfristig aufzunehmen oder für anstehende Fondstransaktionen zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser Gegebenheit sowie des seit Langem bestehenden extremen Niedrigzinsumfeldes und der damit verbundenen Kosten sah sich die FIL Fondsbank GmbH wie viele andere Institute auch gezwungen, zum 1. Oktober 2020 ein Verwahrentgelt für Guthaben auf dem Fidelity Abwicklungskonto zu erheben. Für das vierte Quartal des Jahres 2021 sowie das erste Quartal des Jahres 2022 haben wir aufgrund des BGH-Urteils von der Belastung des Entgelts abgesehen. Mit Wirkung zum 1. April 2022 beabsichtigen wir aber, das Entgelt ab dem zweiten Quartal 2022 wieder zu erheben.
Nutzung der Portfoliolösung
Für die Fidelity Portfoliolösungen haben wir zum 1. Juli 2019 ein Entgelt von 0,15 % vom durchschnittlichen Depotwert p.a. (max. 150,00 EUR pro Quartal) eingeführt. Für das vierte Quartal des Jahres 2021 sowie das erste Quartal des Jahres 2022 haben wir aufgrund des BGH-Urteils von der Belastung des Entgeltes abgesehen. Mit Wirkung zum 1. April 2022 beabsichtigen wir aber, das Entgelt ab dem zweiten Quartal 2022 wieder zu erheben.
Verwahrung von Anteilsklassen ohne Abschlussprovision
Für die Verwahrung von Fondsanteilsklassen ohne Abschlussprovision wurde zum 1. Juli 2019 ein Entgelt in Höhe von 0,10 % p.a. vom durchschnittlichen Fondsbestand in der jeweiligen Fondsanteilsklasse (z.B. Clean-Share-Klassen, Indexfonds, ETFs) eingeführt. Für das vierte Quartal des Jahres 2021 sowie das erste Quartal des Jahres 2022 haben wir aufgrund des BGH-Urteils von der Belastung des Entgeltes abgesehen. Mit Wirkung zum 1. April 2022 beabsichtigen wir aber, das Entgelt ab dem zweiten Quartal 2022 wieder zu erheben.
Depotführung für das Fidelity Fondsdepot
Für das Fidelity Fondsdepot wurde zum 1. Januar 2019 eine Differenzierung zwischen Depot mit Onlinezugang und elektronischem Postversand vs. Depot mit zusätzlichem postalischen Versand eingeführt. Das Jahresentgelt für das Fidelity Fondsdepot mit elektronischem Versand wurde angepasst auf 0,25 % vom durchschnittlichen Depotwert p. a. (mind. 25,00 EUR, max. 50,00 EUR), statt bisher max. 45,00 EUR. Das Jahresentgelt für das Fidelity Fondsdepot mit zusätzlichem postalischen Versand wurde auf 0,25 % vom durchschnittlichen Depotwert p. a. (mind. 30,00 EUR, max. 60,00 EUR) festgelegt. Für das vergangene Kalenderjahr haben wir für das Fidelity Fondsdepot aufgrund des BGH-Urteils lediglich ein Jahresdepotentgelt von 0,25 % vom durchschnittlichen Depotwert p. a. (mind. 25,00 EUR, max. 45,00 EUR) belastet. Für das Kalenderjahr 2022 beabsichtigen wir aber, für das Fidelity Fondsdepot wieder das aktuelle Jahresentgelt zu erheben.
Depotführung für das Fidelity FondsdepotPlus
Für das Fidelity FondsdepotPlus wurde das Jahresentgelt zum 1. Januar 2019 von 40,00 EUR auf 45,00 EUR pro Kalenderjahr erhöht. Für das vergangene Kalenderjahr haben wir für das Fidelity FondsdepotPlus aufgrund des BGH-Urteils lediglich ein Jahresdepotentgelt von 40,00 EUR belastet. Für das Kalenderjahr 2022 beabsichtigen wir aber, für das Fidelity FondsdepotPlus wieder das aktuelle Jahresentgelt zu erheben.
Einbehalt bestimmter Entgelte im zweiten und dritten Quartal 2021
Das im PLV ausgewiesene Verwahrentgelt für Anteilsklassen ohne Abschlussfolgeprovision, das Portfolioentgelt sowie das Verwahrentgelt für Bankguthaben auf dem Fidelity Abwicklungskonto wurde bei einer kleinen Kundengruppe im zweiten und dritten Quartal 2021 belastet, da wir das BGH-Urteil nicht berücksichtigen konnten. Für das vierte Quartal des Jahres 2021 sowie das erste Quartal des Jahres 2022 haben wir aufgrund des Urteils von der Belastung der Entgelte abgesehen.
Wie stimme ich zu?
Einzeldepot
Als Depotinhaber stimmen Sie bitte für jedes Ihrer Depots zu. Bei einem Aktiv- und Passivdepot reicht Ihre Zustimmung für eines der Depots.
Gemeinschaftsdepot
Stimmen Sie bitte für jedes Gemeinschaftsdepot zu. Es reicht, wenn ein Depotinhaber zustimmt.
Minderjährigendepot
Stimmen Sie bitte für jedes Minderjährigendepot zu. Es reicht die Zustimmung eines gesetzlichen Vertretungsberechtigten.
Vertragsunterlagen
Hier können Sie unsere Vertragsunterlagen mit Wirkung zum 1. Juli 2022 und dem Preis- und Leistungsverzeichnis mit Wirkung zum 1. April 2022 in Ruhe durchlesen.
Fragen & Antworten
Loggen Sie sich über fidelity.de in Ihr Depot ein. Direkt nach dem Login erscheint ein Fenster mit einer Maske, über die Sie die Zustimmung erteilen können.
Sie benötigen nur Ihre Login-Daten, um sich in Ihr Fidelity Fondsdepot oder Fidelity FondsdepotPlus einzuloggen – also Ihr Depot-Login bzw. Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort/PIN.
Nein, Sie geben uns nur Ihre Zustimmung für die aktuellen Veränderungen, über die wir Sie per Brief informiert haben. Ändert sich in der Zukunft etwas an unseren Vertragsunterlagen, werden wir Sie hierüber wieder informieren und dann um Ihre Zustimmung bitten.
Rechtlich sind wir dazu verpflichtet, von Ihnen für jedes Depot bei uns Ihre ausdrückliche Zustimmung einzuholen. Wir arbeiten daran, dass diese Zustimmung für Sie in Zukunft so einfach wie möglich wird und Sie bei mehreren Depots nur einmal Ihre Zustimmung erteilen müssen.
Um Ihnen die Zustimmung so einfach wie möglich zu machen, kann ein Depotinhaber des Gemeinschaftsdepots den anderen bevollmächtigen. Während Ihrer Zustimmung bestätigen Sie uns einfach, dass Sie von dem anderen Depotinhaber bevollmächtigt wurden. Die Bestätigung lautet wie folgt: “Hiermit bestätige ich außerdem, dass mich der andere Depotinhaber wirksam bevollmächtigt hat, diese Erklärung auch mit Wirkung für ihn abzugeben.“
Dadurch ist das für dieses eine Geschäft (also für diese Vertragsänderung) möglich. Die gemeinschaftliche Verfügung bleibt für alle anderen Geschäfte davon unberührt.
Aktuell ist Ihre Zustimmung im Onlinedepot noch nicht hinterlegt. Sobald Sie zugestimmt haben, verschwindet in Ihrem Depot das Zustimmungsfenster. Es wird Ihnen dann nicht mehr bei jedem Login angezeigt. Sie können natürlich auch unsere Kundenbetreuung danach fragen.
Ja, sofern mit Ihnen Sonderkonditionen für Ihr Depot vereinbart wurden, bleiben diese bestehen.
Diese Information finden Sie hier
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Analog zum 4. Quartal 2021 belasten wir nur die Entgelte, denen Sie zugestimmt haben.
Mit Ihrer Zustimmung entfallen die Erstattungsansprüche für die im 2. und 3. Quartal 2021 erhobenen Entgelte, insofern diese belastet wurden.
Eine Zustimmung ist Voraussetzung dafür, dass wir die vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen rechtssicher fortsetzen können. Wir tun alles dafür, den Zustimmungsprozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten.