Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat im Jahr 2021 für die nötige Klarheit gesorgt, wie Banken und Finanzdienstleister die Zustimmung zu Vertragsänderungen von ihren Kunden einholen müssen.
Wir brauchen ab sofort Ihre ausdrückliche Zustimmung, wenn wir zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder das Preis- und Leistungsverzeichnis ändern wollen. Ein Plus für den Verbraucherschutz und für Sie.