Ihre Zustimmung ist gefragt
Wenn es um Geld geht, sind Vertrauen und Verlässlichkeit wichtig. Besonders, wenn es um Ihr Geld geht. Die Vertragsunterlagen regeln, was im Umgang zwischen Ihnen und uns wichtig ist. Wenn wir diese anpassen, benötigen wir daher Ihre aktive Zustimmung.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (XI ZR 26/20) hat im Jahr 2021 für die nötige Klarheit gesorgt, wie Banken und Finanzdienstleister die Zustimmung zu Vertragsänderungen von ihren Kundinnen und Kunden einholen müssen. Dieses sieht vor, dass Sie ausdrücklich zustimmen müssen, wenn wir Änderungen an den geltenden Bedingungen vornehmen und ganz besonders, wenn sich Entgelte ändern.
Zum 9. Juli 2025 haben sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und das Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) der FIL Fondsbank GmbH (FFB) verändert. Die FFB ist die depotführende Stelle für Sie als Fidelity Kundin und Kunde. Um unsere Leistungen weiterhin wie gewohnt für Sie erbringen zu können, bitten wir Sie um Ihre aktive Zustimmung zu unseren neuen Vertragsunterlagen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Depotentgelt
ETF Direkthandel
Umsatzkommission
Darüber hinaus haben wir weitere geringfügige Änderungen an unseren AGB vorgenommen, die überwiegend definitorischer Natur sind. So sind beispielsweise die Bankgeschäftstage der FFB in Zukunft in unseren AGB fixiert.
Die vollständigen Vertragsunterlagen und eine detaillierte Übersicht der Änderungen finden Sie in Ihrem Onlinezugang unter "Formulare".
Wer muss wie zustimmen?
Einzeldepot
Gemeinschaftsdepot
Minderjährigen Depot
Fragen & Antworten
Der einfachste Weg ist, sich mit Ihren Zugangsdaten online in Ihr Depot einzuloggen. Dort wird Ihnen bis zu Ihrer Zustimmung ein Pop-up Fenster angezeigt, in dem Sie die Vertragsunterlagen, das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie eine detaillierte Übersicht der Änderungen angezeigt bekommen. Dort können Sie ganz unkompliziert zustimmen.
Zusätzlich finden Sie einen Brief in Ihrem Onlinepostfach, in welchem Sie über einen Link oder QR-Code auf eine Zustimmungsseite mit den identischen Dokumenten gelangen.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (XI ZR 26/20) aus dem Jahr 2021 hat dazu geführt, dass Banken und Finanzdienstleister die Zustimmung zu Vertragsänderungen von ihren Kundinnen und Kunden einholen müssen. Es sieht vor, dass Sie ausdrücklich zustimmen müssen, wenn wir Änderungen an den geltenden Bedingungen vornehmen und ganz besonders, wenn sich Entgelte ändern.
Eine Übersicht zu den wichtigsten Veränderungen finden Sie weiter oben auf dieser Seite. Außerdem können Sie eine detaillierte Übersicht aller Änderungen in Ihrem Onlinezugang unter "Formulare" einsehen.
Nein, Sie geben uns nur Ihre Zustimmung für die aktuellen Veränderungen, über die wir Sie per Anschreiben in Ihrem Onlinepostfach informiert haben. Ändert sich in der Zukunft etwas an unseren Vertragsunterlagen, werden wir Sie hierüber wieder informieren und dann erneut um Ihre Zustimmung bitten.
Rechtlich sind wir dazu verpflichtet, von Ihnen für jedes Depot bei uns Ihre ausdrückliche Zustimmung einzuholen. Bei einem Aktiv- und Passivdepot reicht allerdings die Zustimmung zu einem der Depots.
Pro Gemeinschaftsdepot kann ein Depotinhaber den anderen bevollmächtigen. Während Ihrer Zustimmung bestätigen Sie uns einfach, dass Sie von dem zweiten Depotinhaber bevollmächtigt wurden, Ihre Zustimmung zu geben.
Die Bestätigung lautet wie folgt: "Hiermit bestätige ich außerdem, dass mich der andere Depotinhaber wirksam bevollmächtigt hat, diese Erklärung auch mit Wirkung für ihn abzugeben."
Dadurch ist das für dieses eine Geschäft (also für diese Vertragsänderung) möglich. Die gemeinschaftliche Verfügung bleibt für alle anderen Geschäfte davon unberührt.
Die aktuellen Vertragsunterlagen finden Sie in Ihrem Onlinezugang unter Formulare. Sobald Sie zugestimmt haben, erscheint das Pop-up Fenster nach dem Login nicht mehr.
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