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Ein weiterer Schritt – Der Start des EET V1.1

Fidelity International

Fidelity International - Investment Team

Bereits seit Juni diesen Jahres stellen wir die ESG-Daten unserer nachhaltigen Fonds im European ESG Template (EET) zur Verfügung. Nun gibt es eine Neuerung zum 1. Dezember 2022: Das weiterentwickelte Format EET V1.1 wird veröffentlicht. Es enthält einige Anpassungen sowie neue Datenfelder.

Wir bei Fidelity sind überzeugt, dass unser globales Research-Netzwerk mit über 220 Personen eine besondere Stärke bei der Berücksichtigung der wichtigsten nachhaltigen Auswirkungen darstellt (= Principal Adverse Impacts, kurz PAIs).

Das Wichtigste zum EET

Das European ESG Template (EET) ist eine standardisierte Vorlage, die den Austausch von ESG-bezogenen Daten im Zusammenhang mit Finanzprodukten vereinheitlicht und die Einhaltung regulatorischer Vorgaben unterstützt.
Die Datenvorlage ermöglicht den Anbietern von Fonds und strukturierten Produkten ihrer Meldepflicht gemäß SFDR nachzukommen, und befähigt gleichzeitig die Vertriebsstellen, die an sie gerichteten regulatorischen Anforderungen umzusetzen.

In der ersten Version des EET gab es verpflichtende (mandatory), bedingte (conditional) als auch optionale Datenfelder (optional). In der Übergangszeit - 1. Juni 2022 bis 31. Dezember 2022 - haben die Anbieter zunächst den Mindestanteil an Taxonomie-konformen/nachhaltigen Investitionen je Produkt sowie die PAI-Angaben entsprechend ihrer vorvertraglichen Verpflichtungen festgelegt und übermittelt . Vertriebspartner können diese Angaben zu den ESG- bzw. Nachhaltigkeitsmerkmalen der Produkte für Produktauswahl und Risikomanagement nutzen. 

Die Daten werden jährlich oder bei wesentlichen Änderungen aktualisiert.

Die erste Version des EETs zielte darauf, die relevanten Daten für die Umsetzung MiFID II in Bezug auf Nachhaltigkeitspräferenzen zur Verfügung zu stellen. 

Das EET V1.1 stellt darüber hinaus nun die erforderlichen, ESG-relevanten Informationen für die Umsetzung der SFDR auf Level 2 zum 1. Januar 2023 bereit. Derzeit stimmen die Informationen nur mit dem Inhalt der vorvertraglichen Dokumentation überein, aber zukünftige Iterationen werden auch Informationen aus dem periodischen sowie dem SFDR PAI Reporting enthalten. Diese Informationen sollen jedoch erst später im Jahr 2023 veröffentlicht werden.
 
Das EET V1.1 stellt keine strukturelle Änderung gegenüber der Vorversion dar. Die Änderungen sind im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen bzw. Klarstellungen/ Definitionen der Datenpunkte. 

  • Am Ende des EETs wurden des Weiteren neue Datenfelder hinzugefügt (ab Zeile 581). Für Fonds sind hierbei nur die Zeilen 581 und 582 relevant. 
  • Die wesentliche Neuerung betrifft die Daten im Abschnitt zu Principal Adverse Impacts (Zeile 103 bis 240). Die quantitativen Angaben zum Anteil der betroffenen Vermögenswerte im Portfolio (Felder mit Zusatz „Eligible Assets“) und zum Anteil der Datenabdeckung (Felder mit Zusatz „Coverage“) werden verpflichtend (Mandatory). Falls das Feld „Coverage“ eine positive Angabe enthält, muss auch jeweils der Wert des PAI-Indikators (Felder mit Zusatz „value") angegeben werden.
  • Daten zu PAIs werden auch für Produkte geliefert, die nicht nach SFDR Artikel 8 oder 9 klassifiziert sind.

Die Datei besteht aus fünf Arbeitsmappen. Die Haupt-Arbeitsmappe enthält alle ESG-bezogenen Daten des jeweiligen Produktes und ist wie folgt aufgebaut:

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Neben dem Hauptreiter gibt es vier weitere Arbeitsmappen, in denen weitergehende bzw. länderspezifische Informationen bereitgestellt sind. Die Nummer (in Klammern) bezieht sich auf das jeweilige Datenfeld.

Stewardship Codes (12000): Verschiedene Kodizes der nachhaltigen Unternehmensführung 
ESG Label-Standard List (20060): Internationale Nachhaltigkeitssiegel 
Commitments (11040): Bekenntnis zu verschiedenen internationalen Initiativen
Country Specific Explanations: Länderspezifische Anforderungen (Deutsches Verbändekonzept)

Wie in dem Disclaimer des EETs explizit aufgeführt, handelt es sich um eine verbindliche Zusage des Produktherstellers. Damit ist für die Vertriebsstellen sichergestellt, dass die Angaben zu den Mindestanteilen in dem spätestens zum 01. Januar 2023 aktualisierten Verkaufsprospekte identisch (oder höher) sind. Ein leeres Feld bedeutet, dass der Produkthersteller zum aktuellen Zeitpunkt keine Angabe machen kann.

Die Finance Data Exchange Working Group (FinDatEx) hat das EET seit 2021 entwickelt. Diese Gruppe besteht aus über 80 verschiedenen Vertretern aus Interessensverbänden, Fondsgesellschaften, Banken und Versicherungen aus Europa. Die Motivation für die Entwicklung war eine Reihe von EU Regulierungen zum Thema Sustainable Finance, die die Offenlegung und den Austausch von ESG-bezogenen Daten notwendig macht.

Viele der Konzepte und Datenpunkte im EET 1.0 sind neu und wurden aufgrund der Notwendigkeit, neue Informationen zwischen Produktherstellern und Vertriebstellen auszutauschen, eingeführt. Das EET enthält eine große Anzahl an Datenfeldern, die sich auf die Umsetzung der SFDR und der RTS sowie der delegierten Rechtsakte zur Ergänzung von MiFID II und IDD im Hinblick auf die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden konzentrieren.

Inhalt und Struktur der Vorlage wurden intensiv diskutiert und waren Gegenstand zahlreicher Feedback-Runden. Sie spiegeln die aktuelle regulatorische Situation und die Marktbedürfnisse wider.

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) soll die Transparenz darüber erhöhen, wie Finanzmarktteilnehmer Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in ihre Investmententscheidungen integrieren.

Die SFDR definiert nachhaltigen Investitionen folgendermaßen: „Nachhaltige Investitionen sind Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zu einem ökologischen oder sozialen Ziel beiträgt, vorausgesetzt, dass die Investition kein ökologisches oder soziales Ziel wesentlich beeinträchtigt und dass die Unternehmen, in die investiert wird, gute Unternehmensführungspraktiken anwenden.“

Diese Definition der SFDR zu „nachhaltigen Investitionen“ ist weit gefasst und die Methodik zur Berechnung ist offen.

Nach unserem Ansatz leistet ein Unternehmen einen Beitrag zu einem ökologischen oder sozialen Ziel und gilt damit als „nachhaltiges Investment“, wenn

  • seine Hauptgeschäftstätigkeit mit der EU-Taxonomie übereinstimmt (Überprüfung durch Daten eines externen Datenanbieters),
  • es einen Beitrag zu den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung ("SDGs") leistet
  • und/oder sich ein Ziel gesetzt hat, das mit den Ambitionen des Pariser Abkommens übereinstimmt. Zu letzterem muss eine Zertifizierung nach der Science Based Target Initiative vorliegen.

Voraussetzung ist, dass der Emittent die Nachhaltigkeitsindikatoren nicht wesentlich beeinträchtigt und die Mindestanforderungen an Standards und verantwortungsvolle Unternehmensführung erfüllt.

Die EU-Taxonomie enthält detaillierte technische Bewertungskriterien für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten von Unternehmen. Wir nutzen einen externen Datenanbieter, um die Anteile nach der EU-Taxonomie zu berechnen. Wenn eine Aktivität von der EU-Taxonomie abgedeckt wird und entsprechende Daten von dem Unternehmen verfügbar sind, bewerten wir, ob der Emittent die entsprechenden Kriterien erfüllt.

Zum aktuellen Zeitpunkt machen die Emittenten nur in begrenztem Umfang Angaben zur EU-Taxonomie: Daher können wir auch die Übereinstimmung nur bedingt messen. Das hat zur Folge, dass die Investment-Anteile nach der Taxonomie-Verordnung für unsere nachhaltigen Produkte entweder gering sind oder sogar bei null liegen. Wir gehen davon aus, dass sich dies im Laufe der Zeit verändern wird, wenn die Datenlage sich verbessert.

Wird eine Aktivität von der EU-Taxonomie abgedeckt und stehen ausreichend Daten für eine Bewertung zur Verfügung, geben wir der Bewertung nach der EU-Taxonomie stets den Vorrang vor unseren eigenen Kriterien für nachhaltige Investitionen im Sinne der SFDR.

Grundlage unserer Bewertung sind die SDGs und der Dekarbonisierungsbeitrag eines Emittenten, um Investitionen zu identifizieren, die zu ökologischen oder sozialen Zielen beitragen. Wir ordnen die Einnahmen eines Unternehmens den SDGs zu und identifizieren Produkte und Dienstleistungen, die zur Umsetzung der SDGs beitragen, wie hier dargestellt:

 

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Quantitativ: Unternehmen, kann quantitativ identifiziert werden, da es aufgrund seiner Geschäftsaktivitäten zu den SDGs beiträgt.
Beispiel: Windenergie

Quantitativ mit geografischem Overlay: Unternehmen, kann quantitativ identifiziert werden, aber eingeschränkt auf die jeweilige Region
Beispiel: Emerging Markets-Banken wie die Bank Rakyat vs. Banken der entwickelten Länder

Quantitativ - kombiniert mit Expertise von Analysten: Quantitative Methoden mit Verifizierung/Validierung durch Analysten. In einigen Bereichen mangelt es an Detailgenauigkeit – trotz der rd. 1.600 Umsatzklassifizierungen des genutzten Datenanbieters.
Beispiel: Solarmodule als generische ‘technische Komponenten‘ etc.

Alle unsere Artikel 8 Fonds berücksichtigen PAIs und versuchen auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen einzuwirken. Bei Fidelity erfolgt dies durch einen kombinierten Ansatz:

ESG-Ratings und Integration Ausschlüsse Engagement/aktive Beteiligung
Die hauseigenen Nachhaltigkeitsratings wurden so konzipiert, dass diese Berücksichtigung wesentlicher PAI-Indikatoren ausdrücklich einschließen. Bestehende Anschlüsse tragen dazu bei, die PAIs durch den Ausschluss schädlicher Sektoren und das Verbot von Investitionen in Emittenten abzuschwächen, die gegen internationale Standards wie den UN Global Compact verstoßen. Aktiver Dialog mit Unternehmen steht im Fokus. Unsere Abstimmungspolitik wird einen Schwerpunkt auf Themen legen, die von den PAIs abgedeckt werden (zum Beispiel Diversität im Vorstand, Klimawandel). Wir beteiligen uns an relevanten Einzel- und Gemeinschaftsinitiativen, zum Beispiel Climate Action 100+, die auf eine Reihe von PAIs ausgerichtet sind.

 

Unsere Artikel 8 Fonds berücksichtigen alle PAIs mit Ausnahme dieser folgenden vier Indikatoren:

  • Sektorale Treibhausgasemissionen,
  • Sektorale Kohlenstoffintensität,
  • Geschlechtsspezifisches Lohngefälle
  • Biodiversität

Diese berücksichtigen wir auf qualitativer Basis. Da für diese vier Indikatoren derzeit noch nicht genügend Daten zur Verfügung stehen, können wir diese zum aktuellen Zeitpunkt - gemäß den behördlichen Vorgaben - nicht als berücksichtigt angeben.  Sobald sich die Datenlage verbessert, werden wir auch diese Indikatoren für unsere nachhaltigen Fonds einbeziehen können. 

Abkürzungen 

EET = European ESG Template 
PAI = Principal Adverse Impact 
IDD = Insurance Distribution Directive 
RTS = Regulatory Technical Standards 
SFDR = Sustainable Finance Disclosure Regulation 
MiFID = Markets in Financial Instruments Directive 
FinDatEx = Finance Data Exchange 

Wichtige Informationen

Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketing-Information. Fidelity veröffentlicht ausschließlich produktbezogene Informationen und erteilt keine Anlageempfehlungen. Alle geäußerten Meinungen sind, falls keine anderen Quellen genannt werden, die von Fidelity International. Eine Anlageentscheidung sollte in jedem Fall auf Grundlage der wesentlichen Anlegerinformationen und des veröffentlichten Verkaufsprospektes, des letzten Geschäftsberichtes und - sofern nachfolgend veröffentlicht - des jüngsten Halbjahresberichtes getroffen werden. Diese Unterlagen sind die allein verbindliche Grundlage des Kaufes, welche auf dieser Webseite erhältlich oder bei den hier genannten Postadressen erhältlich sind. Professionelle Anleger und Vertriebspartner: FIL Investment Services GmbH, Postfach 20 02 37, 60606 Frankfurt am Main. Anleger im Bereich Betriebliche Vorsorge: FIL Finance Services GmbH, Postfach 200237, 60606 Frankfurt/Main. Im Text genannte Unternehmen dienen nur der Illustration und sind nicht als Kaufs- oder Verkaufsempfehlung zu verstehen. Fidelity, Fidelity International, das Fidelity International Logo und das F-Symbol sind Markenzeichen von FIL Limited. Sollten Sie in Zukunft keine weiteren Marketingunterlagen von uns erhalten wollen, bitten wir Sie um Ihre schriftliche Mitteilung an den Herausgeber dieser Unterlage.
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