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Vermögenswirksame Leistungen

Arbeitgeber und Staat unterstützen Sie dabei, Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.

VL-Depot eröffnen
  • Der Arbeitgeber zahlt freiwillig bis zu 40 Euro pro Monat (maximal 480 Euro pro Jahr).
  • Eingezahlt wird sechs Jahre, anschließend beginnt eine Ruhephase, die am 31.12. des siebten Jahres endet.
  • Danach kann das Depot weiterlaufen oder ein neuer VL-Vertrag angeschlossen werden.
  • Mit Abstrichen in den Zulagen ist sogar eine vorzeitige Kündigung möglich.

Wer bekommt VL?

Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten sollten bei ihren Arbeitgebern nach Vermögenswirksamen Leistungen (VL) fragen. In einigen Branchen ist die Zahlung von VL durch den Tarifvertrag garantiert. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch. Beteiligt sich der Chef nicht am Vermögensaufbau, bleibt die Eigeninitiative und die Möglichkeit, pro Monat selbst in einen Vertrag zu zahlen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn das zu versteuernde Einkommen innerhalb der Grenze für die staatliche Arbeitnehmersparzulage liegt.

Der Staat fördert das VL-Sparen mit bis zu 80 € im Jahr.

Wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt, erhält nach sieben Jahren zusätzlich zu dem Gesparten vom Staat eine Arbeitnehmersparzulage. Hierbei zählt nicht das Bruttoeinkommen des Einzelnen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Familien sollten darum prüfen, ob trotz eines hohen Bruttoeinkommens durch Freibeträge die Voraussetzungen der Arbeitnehmersparzulage erfüllt sind.
Im Zweifel hilft ein Steuerberater, die Frage zu beantworten. Bei Fondssparplänen liegt die staatliche Förderung zum Beispiel aktuell bei 20 Prozent einer jährlichen Anlagesumme von 400 Euro – also 80 Euro Zulage pro Jahr.

 

Wer nach sieben Jahren das bis dahin ersparte Kapital nicht braucht und mit VL-Sparen weitermachen will, lässt seinen Arbeitgeber einfach weiter einzahlen. Bei Fidelity wird automatisch bei Fortführung dieser Zahlung ein weiterer, parallel laufender VL-Vertrag mit neuer Laufzeit eröffnet.

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Konditionen für VL-Sparpläne

Für Vermögenswirksame Leistungs-Sparpläne (VL) ist ein Depot bei der FIL Fondsbank GmbH nötig. Eine Übersicht aller potenziellen Gebühren, die von der Auswahl der Investmentfonds bzw. börsengehandelten Indexfonds (ETFs) abhängen, finden Sie hier aufgeführt.

Depotgebühren  
FFB Fondsdepot 0,25 % vom durchschnittlichen Wert des Depots p.a. (mindestens 25 EUR, maximal 50 EUR je angefangenem Kalenderjahr)
FFB FondsdepotPlus (alternativ) 45 EUR je angefangenem Kalenderjahr
VL-Sparvertrag  
Einrichtung kostenlos
Verwaltungsgebühr für den VL-Vertrag 12 EUR je VL Sparvertrag, je angefangenem Kalenderjahr
Kaufgebühren Fonds  
Fonds Ausgabeaufschlag auf den jeweiligen Fonds (Rabatte möglich)
Transaktonskosten 2 Euro je Transaktion online, entfallen bei Plänen
Kaufgebühren ETFs  
Umsatzkommission beim Kauf 0,20% vom Wert des jeweilig gekauften ETFS (Rabatte möglich)
Transaktionskosten 2 Euro je Transaktion online, entfallen bei Plänen
Verwahrentgelt 0,10% (fallen quartalsweise an)
Mögliche weitere Kosten  
Fremdwährungsumsätze 0,60%

Beim Handel mit Fonds und ETFs gibt es Kosten für den Handel wie Transaktionskosten, Gebühren für das Depot (Depotführungsgebühren) und Kaufgebühren wie Ausgabeaufschläge (bei Fonds) oder wie die Umsatzkommission (bei ETFs).

Passive Produkte wie ETFs haben zusätzlich Lagergebühren (Verwahrentgelte), weil sie im Gegensatz zu aktiven Produkten keine internen Lagergebühren (Verwahrentgelte) haben. Beim Handel mit Fremdwährungsprodukten gibt es 60 Basispunkte an Kosten für den Währungswechsel (Einheiten zur Berechnung von Zinsen. 1 Basispunkt = 0,01%).
Feste Kosten sind Transaktionsgebühren - also Kosten für den Handel- (online 2,-€ je Handel/Transaktion, entfallen bei Sparplänen, auch bei VL-Sparplan) und Gebühren für das Depot (Depotgebühren) (45,-€ im Jahr, entfallen ab 20.000,-€ Depotwert).

Beim FondsdepotPlus mit VL werden zusätzlich 12,-€ an Gebühren für den Vermögenswirksamen Sparplan (VL-Sparplan) berechnet. Kaufgebühren (Ausgabeaufschläge) oder die Verkaufsgebühren (Umsatzkommission) können variabel sein und sind in der Detailübersicht des Produkts zu sehen. Wir geben 50% Rabatt auf diese Kosten (Ausgabeaufschläge und Umsatzkommissionen) auf unserer Plattform. Fonds und ETFs mit abweichenden Kostenregelungen sind vom Rabatt ausgeschlossen. Für die Online-Depoteröffnung müssen zukünftige Kunden (nur Privatpersonen, keine Firmen, Stiftungen oder Vereine) einen deutschen Wohnsitz mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland, eine deutsche Bankverbindung, eine deutsche Mobilfunknummer und keine US-Merkmale (US-Staatsangehörigkeit oder US-Wohnsitz) haben. Unsere Depots sind nur in Euro verfügbar. Diese Anforderungen haben regulatorische, steuerliche, vertragliche und vertriebliche Gründe.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis

In drei Schritten zum VL-Sparplan

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Haben Sie Anspruch auf VL?

Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen haben. Ob und wie viel Ihr Arbeitgeber an vermögenswirksamen Leistungen zahlt, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.

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Suchen Sie sich einen Fonds aus

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Aktienanteil am Fondsvermögen mindestens 60 Prozent betragen muss. Bei dieser Anlageform ist mit Kursschwankungen zu rechnen. Dennoch bietet das Fondssparen im Vergleich zu den anderen geförderten Anlageformen langfristig die besten Renditechancen.

Wählen Sie in unserem Fondsfinder aus über 900 VL-fähigen Fonds & ETFs den richtigen für Ihren VL-Sparvertrag aus.

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Eröffnen Sie ein VL-Depot

Um ein VL-Sparvertrag abzuschließen, eröffnen Sie bitte zuerst ein Fondsdepot bei uns. 

Mit Ihren Login-Daten können Sie sich dann auf der Webseite der FIL Fondsbank einloggen und dort im Menü unter "Fonds-Transaktionen" den VL-Sparvertrag mit dem ausgewählten Fonds einrichten.

Im Nachgang erhalten Sie von uns automatisch ein Dokument „Antrag zur Überweisung von Vermögenswirksamen Leistungen für den Arbeitgeber“, welches Sie bitte an Ihren Arbeitgeber weiterreichen. 

Depot eröffnen

Häufige Fragen zu Vermögenswirksamen Leistungen

Die Übertragung eines bereits bestehenden VL-Vertrages ist nicht möglich. Es ist einzig eine prämienschädliche Verfügung möglich.

Laden Sie den „Antrag zur Überweisung von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) für den Arbeitgeber“ online runter. Er enthält alle erforderlichen Informationen zur Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen durch Ihren neuen Arbeitgeber.

Ein Fondswechsel ist jederzeit möglich. Ist das Ende der Einzahlfrist erreicht oder ist der Vertrag stillgelegt, ist ein Fondswechsel nicht mehr möglich.

Der Tausch der bereits angesparten Bestände in den neuen Fonds erfolgt kostenfrei, das heißt ohne Transaktionskosten und ohne Erhebung eines Ausgabeaufschlags.

Anspruchsberechtigt für die staatliche Arbeitnehmersparzulage sind Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht mehr als 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (gemeinsam veranlagte Arbeitnehmer) beträgt.

Rentner und Empfänger von Versorgungsleistungen sind ausgeschlossen.

Die Förderung beträgt 20% der maximalen jährlichen VL-Leistungen (400 Euro), also maximal 80 Euro pro Jahr.

Voraussetzung ist, dass Sie die 7-jährige Sperrfrist für die erworbenen Fondsanteile einhalten, oder die Voraussetzung für eine prämienunschädliche Auflösung gegeben ist. Bei vorzeitiger prämienschädlicher Auflösung kann die staatliche Förderung vom Finanzamt zurückgefordert werden.

Sollten Sie Vermögenswirksame Leistungen über Ihr Fondsdepot sparen, erhalten Sie Ihre VL-Bescheinigung für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt zusammen mit dem Jahresdepotauszug.

Nein. Sie können Ihre Anteile in Ihrem Depot belassen und als wichtigen Baustein für Ihren Vermögensaufbau verwenden.

Damit Sie über diese Anteile frei verfügen können, buchen wir diese jedoch Anfang Januar in einen für Sie frei verfügbaren Bestand um. Sie erhalten darüber auch eine Bestätigung, in der die Anteile außerhalb der Festlegungsfrist gekennzeichnet sind.

Nein, die Eröffnung eines VL-Vertrags ist nur in einem Einzeldepot mit einem Depotinhaber möglich. Einen weiteren Depotinhaber können Sie nicht angeben.

Weitere Sparpläne

Fondssparplan

Mit einem Fondssparplan nutzen Sie attraktive Renditechancen und bleiben stets flexibel. Und das schon mit Sparraten ab 25 Euro monatlich. Sie können Ihren Sparbetrag anpassen, in einen anderen Fonds einzahlen oder eine Sparpause einlegen. Ihr Geld bleibt jederzeit verfügbar.

Zum Fondssparplan

Auszahlplan

Mit einem Auszahlplan können Sie Ihrem Depot regelmäßig Geld entnehmen, zum Beispiel als private Zusatzrente.

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PIA558 | Januar 2025