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Unser Rahmenwerk für nachhaltiges Anlegen

Grundsätze des nachhaltigen Investierens

Die Leitprinzipien und Mindestanforderungen für nachhaltiges Investieren sind in unserem Rahmenwerk „Richtlinien für nachhaltige Anlagepolitik“ festgelegt und definiert. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Dieses Rahmenwerk beinhaltet unsere „Sustainable Investing Principles“. Diese sind die Grundlage von Fidelitys Ansatz für nachhaltiges Investieren und umfassen unseren Ansatz für nachhaltige Kundenlösungen, unsere Ausschlussprinzipien, Investment Stewardship und Engagement, die Integration von ESG-Risiken und -Chancen in unseren Investment Management Prozess sowie einen Überblick über die Einhaltung regionaler Nachhaltigkeitsvorschriften.

Für weitere Informationen können Sie hier unsere Richtlinien für nachhaltige Anlagepolitik herunterladen.

Die wichtigsten Anforderungen an unsere Sustainable Fund Familie:

Die Sustainable-Fund-Familie ist eine anlageklassenübergreifende Fondspalette mit Schwerpunkt auf ökologischen, sozialen und Governance-Faktoren (ESG). Das Anlageuniversum dieser Fonds basiert auf der Auswahl von Emittenten mit günstigen und/oder sich verbessernden ESG-Merkmalen und zielt gleichzeitig auf eine überzeugende langfristige Wertentwicklung und eine Outperformance gegenüber ihren Vergleichsindizes ab.

Absolutes ESG-Rating oder ESG-Entwicklung (Trajectory)

„Günstige“ ESG-Merkmale sind definiert als Emittenten mit einem MSCI-Rating oder, falls kein MSCI-Rating vorliegt, mit dem Fidelity ESG-Rating, wie folgt:

  • Emittenten aus entwickelten Märkten mit einem ESG-Rating von MSCI von AAA - BBB
  • Emittenten aus Nicht-Schwellenländern mit einem ESG-Rating von MSCI von AAA - BB
  • Emittenten, die kein ESG-Rating von MSCI besitzen, werden nach unserem hauseigenen ESG Rating qualifiziert und müssen ein Rating von A - C aufweisen.

Die globalen Marktklassifizierungen werden in der jährlichen Überprüfung von MSCI festgelegt.

Emittenten, die den Schwellenwert für günstige ESG-Merkmale im Sinne des Hauptziels (mindestens 70 % des Nettovermögens) nicht erreichen, können mit bis zu 30 % des Nettovermögens in den Fonds aufgenommen werden*, wenn sie als „verbesserungsfähig“ eingestuft werden oder ein entsprechendes Potenzial aufweisen. Zu Emittenten mit „verbesserungsfähigen ESG-Merkmalen“ zählen solche, die im Rahmen des Fidelity ESG-Bewertungsprozesses als solche eingestuft werden. Des Weiteren zählen dazu solche Emittenten, die unserer Einschätzung nach das Potenzial für Verbesserungen dadurch gewährleisten, dass sie die Umsetzung und Durchführung eines förmlichen Plans nachweisen. Die Pläne müssen die wichtigsten Ziele und Meilensteine enthalten, um die angestrebten Verbesserungen zu validieren, und müssen in der internen Research-Plattform von Fidelity aufgezeichnet werden. Wenn das Engagement nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einer Verbesserung der ESG-Merkmale des Emittenten geführt hat, wird das Wertpapier gemäß dem Ausschlussverfahren von Fidelity veräußert.

* Ausnahme: nachhaltigen ETFs und alle Fonds der Sustainable Funds Familie, die von dieser 30 %-Grenze ausgenommen sind

Ausschlussverfahren

Unsere grundlegende Philosophie besteht darin, das direkte Engagement gegenüber einem Portfolio-Ausschluss vorzuziehen. Der Ausschluss ist das letzte Mittel. Jedoch ist ein Ausschluss von Unternehmen aus dem Anlageuniversum aufgrund spezifischer ESG-Kriterien grundsätzlich möglich. Wir verfolgen diesbezüglich einen prinzipienbasierten Ansatz. Emittenten, die wir als ungeeignet betrachten, werden ausgeschlossen. Bei der Entscheidung über den Ausschluss eines Emittenten lassen wir uns von internationalen Konventionen, Leitlinien der Vereinten Nationen und anderen globalen Vorschriften leiten, die ESG-Prinzipien aufrechterhalten.

Unsere aktiv oder systematisch verwalteten Fonds, in allen Anlageklassen und separaten Mandaten (sofern nicht anders angegeben oder mit dem Kunden vereinbart), werden anhand unserer firmenweiten Ausschlussliste geprüft. Weitere Einzelheiten zu dieser Liste finden Sie hier.

Die Sustainable-Funds-Familie unterliegt zusätzlich weiteren speziellen Ausschluss-Richtlinien. Emittenten von Aktien und Unternehmensanleihen können aus zwei Gründen aus den Anlageuniversen der Sustainable Fonds ausgeschlossen werden:

  • weil sie es versäumt haben, ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit anerkannten internationalen Normen zu führen (Verhaltensausschlüsse) oder,
  • weil sie in Aktivitäten oder Produktkategorien involviert sind, die nicht nachhaltig sind und erheblichen Schaden verursachen (fundamentale Ausschlüsse).

Bitte klicken Sie hier, um mehr über die Ausschlüsse zu erfahren, die für die Fondspalette der Sustainable-Fund-Familie gelten.

Zusätzliche fondsspezifische Ausschlüsse können eingeführt werden, je nach Anlagemandat und Anlageansatz des Fonds. Darüber hinaus gelten für alle weitere SFDR-Artikel-8-Fonds von Fidelity (die, die nicht zur Sustainable Family gehören) Standardausschlüsse. Für weitere Details zu diesen Fondsausschlüssen klicken Sie bitte hier.

Wichtige Informationen

Fidelity veröffentlicht ausschließlich produktbezogene Informationen und erteilt keine Anlageempfehlungen. Fidelity, Fidelity International, das Fidelity International Logo und das F-Symbol sind Markenzeichen von FIL Limited. Eine Anlageentscheidung sollte in jedem Fall auf Grundlage der wesentlichen Anlegerinformationen und des veröffentlichten Verkaufsprospektes, des letzten Geschäftsberichtes und - sofern nachfolgend veröffentlicht - des jüngsten Halbjahresberichtes getroffen werden. Diese Unterlagen sind die allein verbindliche Grundlage des Kaufes, welche auf dieser Webseite oder bei den hier genannten Postadressen erhältlich sind. Professionelle Anleger und Vertriebspartner: FIL Investment Services GmbH, Postfach 20 02 37, 60606 Frankfurt am Main. Privatanleger: FIL Fondsbank GmbH, Postfach 11 06 63, 60041 Frankfurt am Main. Anleger im Bereich Betriebliche Vorsorge: FIL Finance Services GmbH, Postfach 200237, 60606 Frankfurt/Main. Sollten Sie in Zukunft keine weiteren Marketingunterlagen von uns erhalten wollen, bitten wir Sie um Ihre schriftliche Mitteilung an den Herausgeber dieser Unterlage.

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Stand, soweit nicht anders angegeben: Juli 2023. MK15535