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ESG-Regulierung: Ein Update

Fidelity

Fidelity - Research team

Wie entwickelt sich die ESG-Regulierungslandschaft? Was sollten Investoren beachten? Unser Nachhaltigkeitsteam gibt einen Überblick – kompakt und kompetent.

Zusammenfassung

  • Die geopolitische Unsicherheit beherrschte auch im ersten Quartal 2025 die politischen und regulatorischen Diskussionen in Europa. Nur wenige Länder haben die Frist für die Vorlage eines aktualisierten nationalen Klimaschutzbeitrags (NDCs) im Rahmen des Pariser Abkommens eingehalten. 
  • Während die Klimapolitik in den USA im Rückwärtsgang ist, hat sie sich im Vereinigten Königreich beschleunigt. Die EU kündigte ihren „Deal für saubere Energie“ an, um Finanzierungshindernisse abzubauen und Energie erschwinglicher zu machen. Derweil hat der zweite Teil der Natur-COP16 Fortschritte erzielt. Initiativen zur Netto-Null-Finanzierung gerieten dagegen unter Druck.
  • Die EU-Kommission hat ihre Omnibus-Vorschläge für die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen (CSDDD) und die EU-Taxonomie veröffentlicht. Diese sollen die Vorschriften für nachhaltige Finanzen vereinfachen und ihren Umfang verringern.

Wichtige regulatorische Entwicklungen

Name Typ Bereich Status Wichtige Daten Letzte Entwicklung
Omnibus und ESRS/CSRD Berichterstattung EU Umsetzung Die erste Kohorte wird im Rahmen der CSRD im Jahr 2025 berichtet. Der Vorschlag „Stop the Clock“ verzögert die Berichterstattung für die zweite und dritte Kohorte. „Stop-the-clock“-Vorschlag mit nächster Berichterstattung im Jahr 2027 angenommen. Die Europäische Kommission arbeitet weiter an der Straffung von CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie durch eine Omnibus-Gesetzgebung.
Die EFRAG wurde mit der Vereinfachung der ESRS beauftragt. Sie soll ihren Vorschlag bis zum 31. Oktober fertigstellen.
ESMA-Leitlinien für Fondsnamen Produkt EU Umsetzung Bestehende Fonds müssen bis zum 21. Mai 2025 die Leitlinien umgesetzt haben, neu aufgelegte Fonds bereits seit Veröffentlichung der Leitlinien. Viele Fonds haben vor Ablauf der Frist eine Namensänderung umgesetzt, aber nur wenige haben ihren Investmentansatz geändert. 
SFDR-Überprüfung Produkt EU In Arbeit Überprüfung fällig in Q4 2025. Europäischer Arbeitsplan bestätigt, dass der SFDR-Vorschlag im 4. Quartal 2025 zu erwarten ist. Die Europäische Kommission hat einen Aufruf zur Einreichung von Stellungnahmen zur Zukunft des SFDR veröffentlicht.

Klima- und Naturpolitik

Geopolitische Unsicherheit nimmt zu

Die Fortschritte beim Upgrade der national festgelegten Beiträge (NDCs) waren im ersten Quartal weiterhin gering. Nur eine Handvoll Länder haben die Frist im Februar eingehalten.

Die neue US-Regierung hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Klimapolitik zurückzudrehen. Dazu gehören der Ausstieg aus dem Pariser Abkommen, die Aussetzung von Zahlungen im Rahmen des „Inflation Reduction Act“, die Rücknahme von Pachtverträgen für Offshore- und Onshore-Windkraftanlagen auf Bundesland und der Versuch, die Regeln des National Environmental Policy Act (NEPA) zu ändern. Die US-Börsenaufsicht SEC hat beschlossen, ihre Verteidigung von Klimaberichtspflichten einzustellen. Diese waren zuvor während der Biden-Regierung vor Gericht angefochten worden. 

Der politische Druck auf ESG-Investments in den USA veranlasste die Glasgow Financial Alliance for Net Zero (GFANZ), eine Umstrukturierung anzukündigen. Die Net Zero Asset Managers' Initiative pausiert ihre Aktivitäten, während sie einer Überprüfung unterzogen wird. Mehrere europäische Vermögensverwalter haben ihre Unterstützung für nachhaltige Investitionen bekräftigt.

Im weiteren Verlauf gaben Zölle und Gegenzölle auf Fahrzeugimporte aus China Anlass zu der Sorge, dass US-Unternehmen Schwierigkeiten haben könnten, die für E-Fahrzeuge und andere saubere Technologien benötigten Lieferungen zu erhalten. Umgekehrt begünstigen niedrigere Energiepreise eine schnellere Umstellung und potenziell niedrigere Zinsen, falls sich die Weltwirtschaft abschwächt. Die Nachfrage nach Rechenzentren dürfte positiv bleiben, obwohl Chinas DeepSeek-Modell eine Lernfähigkeit bei geringerem Energieverbrauch demonstriert.

EU bringt Clean Industrial Deal auf den Weg

Am 26. Februar 2025 kündigte die Europäische Kommission ihren ehrgeizigen Clean Industrial Deal (CID) an. Sie verpflichtet sich darin, bis zum Jahr 2050 eine dekarbonisierte Wirtschaft zu erreichen. Bis 2040 soll ein Zwischenziel von 90 % weniger Emissionen im Vergleich zu 1990 erreicht werden. Fokus des CID ist es, Energie günstiger zu machen und den Übergang in Industriesektoren mit besonderen Herausforderungen zu unterstützen.

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

  • Mobilisierung von über 100 Mrd. EUR zur Förderung der sauberen Industrie; Einführung eines neuen Rahmens für staatliche Beihilfen; Aufstockung des Innovationsfonds und Einrichtung einer Bank für industrielle Dekarbonisierung; Bündelung der Nachfrage nach Rohstoffen und Behebung von Qualifikationsdefiziten. 
  • Schwerpunkt auf der Unterstützung von Lieferketten für Netzkomponenten durch Rückbürgschaften der Europäischen Investitionsbank (EIB) mit einem indikativen Mindestbetrag von 1,5 Mrd. EUR.
  • Mehr langfristige Stromabnahmevereinbarungen (PPA) und schnellere Genehmigungen: Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) einen mit 500 Millionen Euro dotierten Pilotplan vorgeschlagen. Dieser soll langfristige Stromabnahmeverträge für erneuerbare Energien garantieren, der besonders kleine und mittlere Unternehmen zugutekommen soll. Darüber hinaus plant die Kommission, die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien bis zum vierten Quartal 2025 zu beschleunigen.
  • Ein Aktionsplan für erschwingliche Energie: um die Einführung sauberer Energie zu beschleunigen, die Elektrifizierung und die Energieeffizienz voranzutreiben, die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu verringern und gleichzeitig die Energiekosten für die Abnehmer zu senken.
  • Vereinfachung und Änderungen des Mechanismus zur Anpassung der CO2-Grenzwerte zur Unterstützung der EU-Industrie.

Zudem hat sich die Debatte über die Nachhaltigkeit von Rüstungsunternehmen im Laufe des Quartals verschärft. Sowohl die EU- als auch die britischen Regulierungsbehörden kündigten an, dass ihre jeweiligen Produktrahmen keine Investitionen in Rüstungsunternehmen verhindern.

Die COP16.2 in Rom bringt den Austausch voran

Auf der COP16 Teil 1 in Kolumbien wurden keine Ergebnisse erzielt. Im Februar auf der COP16 Teil 2 in Rom gab es eine Einigung: Sie betrifft die Finanzierung des Schutzes der biologischen Vielfalt und Schritte zur Erreichung der Ziele des „Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal“ (GBF). Die Vereinbarung konzentriert sich auf die Finanzierung, Planung, Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung des GBF. Zu den vereinbarten Themen gehören:

  • Verabschiedung einer Strategie zur Mobilisierung von jährlich mindestens 200 Mrd. USD bis 2030. Die internationalen Finanzströme sollen bis 2025 20 Mrd. USD und bis 2030 30 Mrd. USD erreichen. Die Strategie umfasst öffentliche Mittel, private und philanthropische Ressourcen, multilaterale Entwicklungsbanken und Mischfinanzierungen.
  • Die Globale Umweltfazilität und der Globale Rahmenfonds für biologische Vielfalt (GBFF) spielen eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung des GBF. Die Globale Umweltfazilität hat über 3 Mrd. USD zur Unterstützung des GBF bewilligt. Sie ermöglicht damit eine Kofinanzierung von mehr als 22 Mrd. USD.
  • Der Cali-Fonds wurde ins Leben gerufen. Er soll eine faire und gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung digitaler Sequenzinformationen (DSI) über genetische Ressourcen mit Beiträgen des Privatsektors unterstützen. Mindestens 50 % der Mittel des Cali-Fonds sollen an indigene Völker und lokale Gemeinschaften vergeben werden.

Offenlegungsregelungen für Unternehmen

Über die Omnibus-Vorschläge der EU-Kommission für die CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie gab es viele Spekulationen. Die Vorschläge zielen darauf, die Vorschriften für nachhaltige Finanzen besonders für klein- und mittelgroße Unternehmen zu vereinfachen. Die Kommission will die Berichtspflichten für große Unternehmen um mindestens 25 % reduzieren – und für kleine und mittlere Unternehmen erheblich.

Im weiteren Verlauf stimmte die EU einem „Stop-the-Clock“-Vorschlag zu. Dies soll der zweiten Kohorte von berichtenden Unternehmen im Rahmen der CSRD Sicherheit bieten. Zudem beauftragte sie die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) mit der Entwicklung einer vereinfachten Version der ESRS.

Es wird erwartet, dass die EFRAG bis zum 31. Oktober 2025 Änderungsentwürfe vorlegt. Die EFRAG strebt Folgendes an:

  • Entfernen von Datenpunkte, die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung als weniger wichtig erachtet werden. Zudem sollen quantitative Datenpunkte Vorrang vor narrativen Texten haben.
  • Änderung der als unklar erachteten ESRS-Bestimmungen und Verbesserung der Kohärenz mit anderen EU-Rechtsvorschriften. Die Anweisungen zur Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit sollen klarer formuliert werden. Dies soll sicherstellen, dass die Unternehmen nur wesentliche Informationen melden und die Prüfer die Vorschriften nicht überinterpretieren.
  • Vereinfachung des Aufbaus und der Darstellung der Standards. Dies soll die Interoperabilität mit den globalen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter verbessern. Alle anderen Änderungen zielen auf eine Vereinfachung der ESRS, ohne ihre Rolle bei der Unterstützung des Green Deal zu beeinträchtigen.

Nächste Schritte

Fidelity und andere Anleger tauschen sich mit den EU-Gremien darüber aus, wie ein vereinfachtes, aber effizienteres ESRS aussehen könnte – noch vor der Frist im Oktober. Die Diskussionen wurden durch die erste Kohorte von Berichten beeinflusst, die in Q1 erschienen sind. Die Offenlegung von Unternehmensdaten kann dazu beitragen, die Nachhaltigkeit von Anlagekandidaten zu bewerten. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die erforderlichen Daten zusammen mit einem angemessenen qualitativen Kontext und entsprechenden Strategien gemeldet werden.

Die Kommission beabsichtigt, die überarbeiteten ESRS vor Ende 2026 zu verabschieden. Sie will den Unternehmen, die in der „ersten Welle“ der CSRD Berichte erstatten, die Möglichkeit geben, bei der Berichterstattung im Jahr 2027 die geänderten Regeln anzuwenden.

Nach der Verabschiedung des Stop-the-Clock-Vorschlags und der vorgeschlagenen Schwellenwertänderungen wird Fidelity voraussichtlich im Jahr 2028/2029 als Aufbereiter auf Gruppenebene in den Anwendungsbereich fallen.

Wir bereiten uns weiterhin darauf vor, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung bis dahin auch in anderen Rechtsordnungen eingeführt wird. Die ISSB-Berichterstattung wird weiterhin in anderen Ländern in Betracht gezogen, und eine Konsultation im Vereinigten Königreich soll im zweiten Quartal 2025 veröffentlicht werden. Die australische Berichterstattung soll im Januar 2026 mit der obligatorischen Berichterstattung nach IFRS S2 (dem Klimastandard) und der freiwilligen Berichterstattung nach IFRS S1 (dem Nachhaltigkeitsstandard) beginnen.

Nachhaltige Produktregulierung

Abgesehen von der Klärung der Anwendung der EU-Taxonomie gab es im Berichtsquartal keine größeren regulatorischen Entwicklungen für nachhaltige Produkte. Allerdings wurden die Vorbereitungen zur Einhaltung der Fristen fortgesetzt, um die für die Anwendung der ESMA-Leitlinien für die Benennung von Fonds und für die Einführung der „Naming and Marketing Rules“ im Rahmen der britischen Sustainability Disclosure Requirements (SDR) gesetzt wurden.
Infolgedessen haben mehrere Fonds in Europa Namensänderungen vorgenommen.

Bei Fidelity haben einige unserer SICAV-Fonds ihre Namen geändert, um die Richtlinien und andere regulatorische Änderungen widerzuspiegeln. In einigen Fällen wurden zusätzliche Paris-aligned Benchmark-Ausschlüsse aufgenommen. Alle unsere Fonds werden weiterhin von denselben Fondsmanagern verwaltet, die einer unveränderten Anlagephilosophie folgen und einen unveränderten Ansatz anwenden.

Sie möchten eine der in dieser Aktualisierung erwähnten Vorschriften oder Richtlinien besprechen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Fidelity-Ansprechpartner vor Ort.

Glossar

CSDDD

Corporate Sustainability Due Diligence Directive

EU-Richtlinie, die große EU-Unternehmen verpflichtet, Umwelt- und Menschenrechtsprobleme in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu adressieren. Unternehmen müssen außerdem ihre Pläne für den Übergang zum 1,5-Grad-Ziel vorlegen.

CSRD

Corporate Sustainability Reporting Directive

EU-Richtlinie, die von Großunternehmen die Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten mit doppelter Wesentlichkeit verlangt, einschließlich Übergangsplänen. Die erste Kohorte soll im Rahmen der CSRD im Jahr 2025 veröffentlichen.

EFRAG

European Financial Reporting Advisory Group

Die EFRAG wurde 2001 gegründet, um die Europäische Kommission in Fragen der Rechnungslegungsstandards und der Finanzberichterstattung mit technischem Sachverstand und Rat zu unterstützen.

ESMA

European Securities and Markets Association

Regulierungsbehörde für Wertpapierfirmen auf EU-Ebene.

ESRS

European Sustainability Reporting Standards

Nachhaltigkeitsstandards, die Unternehmen im Rahmen der CSRD einhalten müssen.

ISSB

International Sustainability Standards Board

Globaler Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, der von mehreren Nicht-EU-Ländern geprüft wird.

NCD

Nationally Determined Contributions

Klimaschutzpläne, die von den Ländern im Rahmen des Pariser Abkommens vorgelegt werden. Sie beschreiben Maßnahmen zur Reduzierung nationaler Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels.

SDR

Sustainability Disclosure Requirements

Neue Offenlegungsregeln, die von der Financial Conduct Authority im November 2023 eingeführt wurden. Sie regeln die Gestaltung und Offenlegung nachhaltiger Produkte im Vereinigten Königreich.

SFDR

Sustainable Finance Disclosure Regulation

EU-Offenlegungssystem für Fonds, das im Jahr 2021 eingeführt wurde. Es klassifiziert Fonds in drei Kategorien: Artikel 6, 8 und 9.

 

Wichtige Informationen

Investitionen sollten auf der Basis des aktuellen Verkaufsprospekts und des Basisinformationsblatts getätigt werden. Diese Dokumente sowie der aktuelle Jahres- und Halbjahresbericht sind kostenlos erhältlich über fidelity.de/anlegerinformationen, fidelityinternational.com oder können kostenlos bei der FIL Investment Services GmbH, Postfach 20 02 37, 60606 Frankfurt am Main oder über fidelity.de angefordert werden. Fidelity, Fidelity International, das Logo Fidelity International und das Symbol F sind eingetragene Warenzeichen von FIL Limited.

FIL Investment Services GmbH veröffentlicht ausschließlich produktbezogene Informationen und erteilt keine Anlageempfehlung.

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Stand, soweit nicht anders angegeben: Juni 2025. 

MK17029